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Ich habe keine Worte dafür. Nicht mal 7 volle Tage vor ZR I wird der Prüfungsstandort aus "bautechnischen Gründen" verlegt. Ist die Toilette in BI immer noch kaputt? Weiß man das nicht früher?
Danke, dass ich jetzt in der letzten Woche aus dem Nichts eine Unterkunft suchen und mit alleine 10kg Büchern anreisen muss. Ist das nicht viel zu spät benachrichtigt? Was passiert, wenn ich die Empfangsbestätigung nicht unterschreibe?
Reise- und Unterkunftskosten kann man natürlich nicht geltend machen. Aber hätten die das früher mitgeteilt, hätte man u.U. andere Angebote wahrnehmen können.
Hat jemand Erfahrungen damit, gegen das JPA Hamm vorzugehen? Natürlich nach den Prüfungen. Viele Grüße, eine frustrierte Examenskandidatin
In der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit gibt es die "Schadenersatzlösung".
Beispiel: A verkauft dem B ein Bild (Wert: 50.000 €) zum Preis von 100.000 €. Vor Übereignung geht das Bild unter, Schuld liegt 50/50 bei A und B.
Die Schadenersatzlösung sagt jetzt - in konsequenter Anwendung des § 326 - der Kaufpreisanspruch des A geht unter und prüft einen möglichen Anspruch auf SE aus 280 und stützt das auf eine zu vertretende Pflichtverletzung des B gem. § 241 II.
Der Schaden wird dann auf die Höhe des Kaufpreises beziffert (100.000 €) gekürzt nach § 254 um den Mitverschuldensanteil = 50.000 € Schadenersatz (+)
Ich verstehe nicht, wieso man hier einfach die Surrogationsmethode anwendet. Was ist mit den -50.000 € des Wertes des Bildes? Ich finde auch im Lehrbuch keine Erklärung dazu.
Und nochmal Hallo von mir!
Vorheriger Post: https://www.reddit.com/r/recht/comments/1h3cfsb/update_zum_gestrigen_post_ljpa_l%C3%BCgt_mich/
Mir geht es momentan nicht mal um eine Neuansetzung des Prüfungstermins. Mir geht es um den Vorfall, dass mich eine Mitarbeiterin des LJPA vorsätzlich und nachweislich angelogen hat.
Ich habe nun bei mehreren Mitarbeitern und einem Vorgesetzten das Anliegen geäußert, dass von dem Gespräch, indem mir Datum, Ort und Zeit meiner mündlichen Prüfung mitgeteilt wurde, ein Gesprächsprotokoll schriftlich zugesendet werden soll.
Nachdem ich dieses Anliegen telefonisch geäußert habe, wurde mir aufgelegt, nachdem mir gesagt wurde: "an Ihrer Stelle würde ich mich jetzt auf die mündliche Prüfung vorbereiten".
Als ich per E-Mail mein Anliegen bekräftigt habe, ein Gesprächsprotokoll schriftlich haben zu wollen, wurde mir gesagt dass das Anliegen telefonisch abschließend erörtert wurde und kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Ich habe mich noch nie so machtlos dem Staat gegenüber gefühlt, ich bin gerade schockiert und sprachlos.
Moin zusammen! Ich habe in der kommenden Woche meine mündliche (universitäre) Examensprüfung. Meine beiden Prüfer sind ein Verfassungsrechtler und ein Sozialrechtler. Was meint Ihr, sind die wahrscheinlichsten Themen, die abgefragt werden (z.B. Wahrechtsreform oder Vertrauensfrage)?
I am taking admission in Master program of Bucerius Law School. What is the requirement for international candidates.
Kurzes Beispiel: A hat eine Uhr. B stiehlt dem A diese Uhr und verkauft diese Uhr zu einem Freundschaftspreis von 5 € an den C. Der tatsächliche Wert der Uhr liegt bei 70 €.
Nun könnte man sich im Rahmen des § 816 Abs. 1 S. 1 zum einen mit der Frage beschäftigten, ob hier von B der objektive Wert oder der Erlös herauszugeben ist (Eigentümer kann dann aufgrund teleologie des § 935 selbst entscheiden) oder man stellt sich die Frage ob es sich im Rahmen des § 816 Abs. 1 S. 2 hier um eine gemischte Schenkung handelt und behandelt die Frage der Unentgeltlichkeit der Verfügung nach Schwerpunkttheorie oder Trennungstheorie.
Was liegt dann näher? Oder habe ich hier einen grandiosen Denkfehler und es ist einfach viel zu spät zum Lernen?
Hallo, ich bin gerade im ersten Semester und habe nun von einer interessanten Geschichte von einer Bekannten gehört, die ich nutzen möchte um mein Verständnis von Täterschaft, Teilnahme und Beihilfe zu verbessern. Besagte B war in einem Supermarkt mit ihrem Freund. Sie wollten Wein besorgen, sie gab ihm den Wein, anstatt in die Einkaufstasche steckte er sie in seinen Rucksack, offenbar in der erkennbaren Absicht des Diebstahls. Sie protestierte etwas dagegen, konnte ihn aber nicht davon abbringen. Am Ende wurden Sie bzw er erwischt mit Sachen im Wert von 15€ und nun läuft ein Strafverfahren. Zu beachten wäre, dass ich nicht weiß ob sie ihm später noch weitere Artikel übergeben hat Dieser Post soll keiner Beeratung oder ähnliches dienen, ich möchte es eher nutzen um passend zu den aktuellen Vorlesungen mich etwas in Teilnahme und Täterschaft reinzulesen.
Ich bin mir super unsicher, ob ich im Aktenvortrag für's Erste in Berlin Zivilrecht oder öffentliches Recht nehmen soll. Zivilrecht macht mir ein bisschen mehr Spaß, aber öffentliches Recht scheint mir weniger riskant. So richtig toll bin ich in keinem der Fächer. Ich würde sagen, in Zivilrecht leicht über dem Durchschnitt, im öffentlichen Recht Durchschnitt. Aber habe halt große Angst vor der Stoffmenge in Zivilrecht... Hat jemand hier vielleicht Tipps/Erfahrungen?
Hallo in die Runde,
nachdem ja einige prominente Fälle ans Licht kommen wo nach online Beleidigung Wohnungsdurchsuchung + Beschlagnahme angeordnet wurden, würde es mich mal interessieren:
Wäre es denkbar, dass der Polizist eine vom Richter angeordnete Durchsuchung verweigert und remonstriert (§36 BeamtStG)? Also ist die remonstrationspflicht auch "Gewaltenübergreifend"?
Laut allen Beispielen die ich finde konnte wird nur gegen den direkten Vorgesetzten remonstriert.
Die Fälle sind auch Recht untypisch, da I.d.R. der Polizist selber die Durchsuchung über StA beantragen wird(bei einem normal verlaufenen Ermittlungsverfahren). Bei den aktuellen Fällen wurden die Anzeigen aber direkt bei StA erstattet und von dort kam über Richter direkt die Anordnung der Durchsuchung.
Als Polizei ist man denke ich weisungsgebunden ggü StA und eine Remonstration wäre hier einfacher zu begründen. Aber bei einer Anordnung vom Richter bin ich mir nicht mehr so sicher.
Moin, ich hätte gerne mal euren Input. Ich bin aktuell dabei auf die Ergebnisse meiner schriftlichen Examensnoten zu warten (kommen wohl Feb/März). Ich wiederhole den fürs Examen bereits gelernten Stoff täglich (Anki) und hab jetzt noch ein bisschen Luft um meine Zeit sinnvoll zu nutzen.
Da ich gerade die Motivation dafür habe, dachte ich, dass es vielleicht sinnvoll wäre neben Deutsch und Englisch noch eine dritte Sprache zu lernen. Ich hatte in der Schule zwar Spanisch, habe diese Sprache allerdings inzwischen leider wieder verlernt.
Was würdet ihr sagen ist für deutsche Juristen die beste Sprache, die man im Berufsleben noch begleitend beherrschen kann?
Ich interessiere mich dabei grundsätzlich für Wirtschaftsrecht (Schwerpunkt) und möchte mich glaube ich in Richtung Zivilrecht evtl. Syndikus o.Ä. entwickeln. Aktuell liebäugle ich ein bisschen mit Französisch. 🤔
Hallo nochmal Leute!
Hier ein kleines Update seit gestern Abend.
Ich konnte über Examensheld mit einigen meiner Mitprüflinge Kontakt aufnehmen. Diese haben mir bestätigt, dass sie die Ladung EXAKT VOR EINER WOCHE erhalten haben!
Die Begründung, dass die Nennung der anderen Prüfer also nicht gehe, da ansonsten die Chancengleichheit der Mitprüflinge beeinträchtigt wäre, da diese auch noch nicht die Ladung erhalten haben, war also eine vorsätzliche LÜGE durch die Dame.
Ich werde mich nun auf jeden Fall gegen dieses Vorgehen des LJPA wenden und eine Neuansetzung des Prüfungstermins beantragen.
Ich bin zutiefst schockiert darüber, dass ich durch eine Mitarbeiterin des LJPA wissentlich und willentlich angelogen worden bin.
So, rant vorbei.
Edit gestriger Post: https://www.reddit.com/r/recht/comments/1h2lmlg/ladung_zur_m%C3%BCndlichen_konnte_angeblich_nicht/
Ich weiß es ist schwierig hier komplette Klausuren zu rekonstruieren, aber was waren eure Klassiker die ihr aus Klausuren im Rahmen der gesetzlichen Schuldverhältnisse noch parat habt?
Es ist allgemein bekannt, dass die Klausuren in den Examina vor dem Jahr 2000 im Vergleich zu heutigen Prüfungen deutlich einfacher waren. Heutige Klausuren umfassen oft 15 Seiten und stellen höhere Anforderungen. Sollte man daher die Noten der Examina vor 2000 nachträglich anpassen, beispielsweise um die Hälfte reduzieren? Oder wäre es angemessen, von allen, die vor 2000 ihr Examen abgelegt haben, zu verlangen, dieses unter den heutigen Bedingungen erneut zu schreiben? Ähnlich wird ja auch diskutiert, ob ältere Menschen über 60 Jahre die Führerscheinprüfung erneut ablegen sollten, um ihre Fahrtüchtigkeit sicherzustellen.
Ich habe soeben mit Sachenrecht begonnen und verstehe nicht, welche Ansprüche der ursprüngliche Eigentümer hat, nachdem sein Eigentum verloren gegangen ist, bsp. durch gutgläubigen Erwerb ines Dritten.
Danke.
Ich schreibe in 3 Wochen meine Zwischenprüfung im Zivilrecht und bin dementsprechend am lernen. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass ich einfach verzweifelt oder gestresst bin aber ich habe das Gefühl ich brauche viel zu lange um ein Konzept so richtig zu verstehen.
Vielleicht liegt es auch daran, dass mein Fokus gerade auf das Bereicherungsrecht liegt statt irgendwas wie BGB AT, aber ich zweifle langsam ernsthaft an meiner Intelligenz. Ich frage mich, wie ich das überhaupt so lange im Studium geschafft habe.
Ich habe 2 Tage gebraucht, um allein die Saldo-Theorie zu verstehen. Ich habe lange gebraucht, um zu verstehen, wann jemand „entreichert“ ist. Zum Drei-Personen-Verhältnis bin ich nicht einmal gekommen, weil ich beim Gedanken daran schon verzweifle.
Ich weiß, dass niemand im gleichen Tempo lernt, aber ich frage mich auch, ob das überhaupt normal ist so „lange“ zu brauchen. Ich hab das Gefühl bisher war das Studium nur umfangreich aber nicht sonderlich anspruchsvoll. Das Zivilrecht ist aber so komplex im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten finde ich. Während ich sonst inhaltlich keine Schwierigkeiten hatte, sondern nur beim Aufbau oder der Schwerpunktsetzung, verstehe ich jetzt den Inhalt manchmal erst gar nicht. Ich verstehe nicht, wie man zu einem Ergebnis kommt und was genau die Begründungen sind. Und dazu kommt natürlich, dass das Zivilrecht von allen am umfangreichsten ist
Ich habe es bisher schon geschafft einzelne Klausuren im Zivilrecht, teilweise auch gut, zu bestehen aber alles zusammen fühlt sich so schwer an. Wenn ich jetzt schon so Schwierigkeiten habe, dann weiß ich nicht wie das im Examen sein wird wo dann noch Nebengebiete dazukommen
Ich denke ich bin irgendwie auch verzweifelt, weil die Klausur sich immer nähert und ich vieles noch wiederholen muss, vieles habe ich aber auch vorher nicht verstanden und einfach geskippt nach dem Motto „Wird schon hoffentlich nicht drankommen“. Jetzt will ich mir das nicht erlauben, aber ich glaube ich bin ernsthaft einfach zu dumm für dieses Studium
Hallo alle zusammen,
Mal eine grundsätzliche Frage: ich hab im eigentlichen Studium ganz nach dem Schulprinzip immer viel auswendig gelernt. Was ist dieses viel zitierte und gepredigte Systemverständnis und wie eignet man sich das eigentlich an?
Habe mir jetzt vorgenommen im Rep quasi die einzelnen Themen wie Werkzeuge in einem großen Werkzeugkoffer zu betrachten. Für jedes Problem braucht man andere Werkzeuge. Je besser ich weiß, welches Werkzeug wofür dient, desto eher mehr nützt es mir.
Liege ich damit richtig oder bin ich damit eher auf dem Holzweg?
Bei einer verschäften Haftung im Sinne der §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 haftet der Empfänger nach den "allgemeinen Vorschriften". Dieser Satz stößt bei mir in jeder Falllösung auf etwas Verwirrung, was er eigentlich nicht sollte. Gibt es bei diesen allgemeinen Vorschriften bestimmte Klausurklassiker, damit man das irgendwie eingrenzen kann? Natürlich erkenne ich dann im Endeffekt bspw. einen Ersatzanspruch aus §§ 819 I, 818 IV, 292 I, 989. Jedoch wäre ich nicht so schnell auf die allgemeine Vorschrift des § 292 gekommen.
Mir wurde eben der Sachverhalt geschildert und mich würde interessieren, was ihr so geprüft habt.
Hallo liebe Schwarmintelligenz,
nach dem der heutige ArbeitsR - Sachverhalt erneut die 13 Seiten ohne Platzhalter in Bayern erreicht hat, möchte ich einfach mal nach dem Ziel des LJPA fragen.
Ja, ich verstehe den Plan des LJPA die so glorreiche Neuerung der so gut laufenden Laptops als Anfertigungsoption durch längere Sachverhalte zu kompensieren.
Dennoch stellt sich mir langsam die Frage, warum es einen guten Juristen auszeichnen sollte, dass er sein Urteil in fünf Stunde Hetze, auf rein oberflächliche Bearbeitung der Probleme angelehnt, abtippen kann?
Versteht mich nicht falsch, inhaltlich waren die Klausuren wie alle Jahren herausfordern aber machbar. Mir geht es nur nicht in den Schädel warum die Masse erhöht wird, sodass teilweise eine tiefgründige Begründung, Normenstudie, o.Ä. schlicht nicht möglich ist.
Hallo Leute,
ich habe sehnsüchtig auf den Erhalt meiner Ladung zur mündlichen Prüfung gewartet. Heute kam dann der Anruf vom LJPA mit der Information, dass meine Prüfung am 12.24 stattfindet wird.
Der Anruf erfolge, da angeblich die Zustellung per Post fehlgeschlagen sei. Der Brief sei bereits letzte Woche abgeschickt worden. Wie kann das sein?!
Die Dame hat mir lediglich das Datum, die Zeit und den Namen des Vorsitzenden mitgeteilt.
Auf Nachfrage, ob Sie mir zumindest auch die Namen der anderen Prüfer nennen kann, sagte sie mir, dass sie das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun könne.
Außerdem würde das die Chancengleichheit meiner Mitprüflinge beeinträchtigen, die angeblich die Ladung auch noch nicht erhalten hätten. (Hat sie mir so mündlich einfach gesagt)
Ich bin ehrlich gesagt über dieses Vorgehen etwas sprachlos. Ich habe nicht mal zwei Wochen bis zur Prüfung und kenne nicht mal die Namen meiner Prüfer. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Bin über jeden Ratschlag dankbar!
Hallo Reddit,
im Radio werden ja manchmal Leute Live angerufen, die vorher nicht wissen, dass sie "im Radio telefonieren".
Wie verhält sich diese Tatsache zu § 201 StGB, da ja heimlich, auch wenn schnell aufgelöst wird, der Ton aufgezeichnet wird und unmittelbar Dritten, also den Hörern, zugänglich gemacht wird. Aufgezeichnet wird das ganze ja auch, da ich mir den Stream des Senders auch Zeitversetzt im Internet anhören kann.
Oder ist das Telefonat automatisch öffentlich gesprochen Wort, ohne es zu wissen?
Hallo zusammen,
ich bin kürzlich darauf gestoßen, dass Hemmer die Wiederholungsfragen seine Skripte vertont hat und suche schon seit längerem eine Methode, um nebenher durch Anhören etwas zu wiederholen. Hat jemand Erfahrungen mit diesen Audiocards; bringt das tatsächlich etwas oder ist das bloß Marketing für überteuerte Repetitoren-"Wundermittel"?
Oder kennt jemand neben den Podcasts von Martin Fries noch andere Geheimtipps in diese Richtung?
LG aus der Examensvorbereitung
Guten Morgen in die Runde, ich werde im kommenden Sommer mein erstes StaatsEX in Niedersachsen (Hannover) abgeschlossen haben und stehe vor der Überlegung noch den LL.M (Europäische Rechtspraxis LL.M Joint Degree, Master of Laws) an der Uni zu machen bevor ich ins Ref. gehe. Möglicherweise sind hier ja Personen die das auch gemacht haben, denn ich hätte diesbezüglich ein paar Fragen. -Wie hart/schwierig ist es in den LL.M reinzukommen? -Wie hoch war der Aufwand? -Wie genau ist der Ablauf? -Was sind die genauen Vorteile des Abschlusses? -Wann genau ist man im Ausland? -Hat es euch gestört noch 2 Jahre nicht zu arbeiten? -Wie hat es euch gefallen und würdet ihr eine Empfehlung ausprechen?
Danke schonmal im Voraus für die Berichte
Die Konstellation als erfolgsqualifizierter Versuch ist ja möglich (bsp. A will B schlagen, dieser weicht zurück, stürzt und schlägt mit dem Kopf auf einem Stein auf und stirbt). Eine versuchte Erfolgsqualifikation wäre aber wegen der Tötungsabsicht dann nicht möglich weil ein Fall des §§ 212, 22 I, 23 ggf in Tateinheit (je nach Konstellation der versuchten Erfolgsqualifikation) mit § 223 vorliegen würde, richtig? In der Klausur würde ich dann auch nicht auf § 227 eingehen sondern direkt auf § 212 und danach ggf. § 223, oder?
StPO Nerds gesucht! Ich sitze an einer Klausur fürs zweite Stex. Beschuldigter lässt Polizeibeamte seine verfahrensrelevanten facebook chats einsehen. Polizei macht Screenshots und speichert diese ab. RA sagt in seinem Schriftsatz unverwertbar, weil die Server von facebook in einem anderen Land sind und da ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden müsste. Dass das Quatsch ist klar, aber warum und was ist hier überhaupt EGL? 94,99 StPO?
Kann ein Angehöriger für eine Verletzung des wirtschaftlichen bzw ideellen postmortalen Persönlichkeitsrechts SE verlangen?
Schreibt noch jemand gerade in Bayern das Zweite und ist schockiert wie inkompetent das Prüfungsamt (mal wieder) ist?
Dass nach dem Pilotversuch die technischen Probleme nicht beseitigt wurden und jetzt die erste Klausur einfach gestrichen und ersetzt werden kann ist echt unfassbar.
Wie war es bei euch vor Ort?
Bei uns hat es einige halt getroffen, dass der Laptop Tausch lange gedauert hat, aber wir hatten alle und ein paar individuell on top eine Schreibzeitverlängerung. Hätte niemals gedacht, dass sie die Option allen geben (müssen).
Wie schaffe ich das? Natürlich kenne ich die zivilrechtliche Anspruchsreihenfolge bspw. aber gewisse Ansprüche rutschen mir dann doch durch oder ich wäre einfach nicht darauf gekommen, da ich zwar den Schwerpunkt erkenne, aber für höhere Notenbereiche die Nebenansprüche übersehe.