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No legal advice // Keine Rechtsberatung:

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4

Wann prüfe ich intensiv, ob SE neben oder statt der Leistung vorliegt? Wie grenze ich Werklieferungsvertrag von Werkvertrag ab?

Hallo liebe Rechtsfreunde,

Ich schreibe sehr bald meine Klausuren im Schuldrecht AT und BT. Eine Frage, die bei der Schadensersatzprüfung nach den 280 ff. Jedoch immer wieder aufgekommen ist, ist wann ich genau die Ersatzfähigkeit des Schadens als solcher statt oder neben der Leistung ausdifferenziert in meinem Gutachten erläutere. Klar, entschieden habe ich mich mit Wahl der AGL aber wann muss ich denn genau im Prüfungspunkt "Schaden" nochmal genaustens darauf eingehen? Wenn es problematisch ist (verfrühter Deckungskauf etc.) oder grundsätzlich immer? Es geht mir hier weniger, um Inhalt und Verständnis als viel mehr um Zeit. Ich hoffe, irgendjemand kann mir da weiterhelfen.

Meine zweite Frage wäre: Wie grenze ich den Werklieferungsvertrag vom Werkvertrag ab? Klar, Reparaturen sind Werkvertrag, Herstellen und Liefern ist Werklieferungsvertrag. Grundsätzlich geht es beim Werklieferungsvertrag um bewegliche Sachen. Aber ich habe einen Fall gesehen, in dem eine Zahnprothese für einen Zahnarzt hergestellt wurde und dies als Werkvertrag gesehen wurde. Ich hätte es als Werklieferungsvertrag gesehen, denn der Hersteller hat aus seinen eigenen Materialien eine bewegliche Sache geschaffen und diese übereignet an den Zahnarzt. Wie sehen das die Fortgeschrittenen?

Ich hoffe, auch hier kann mir jemand helfen.

Danke schonmal im Voraus für jegliche Hilfe.

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2025/02/04
11:28 UTC

4

Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen

Folgende Problematik:

Musikgruppe I beantragt eine Förderung i.H.v. 500€ für den Kauf von Noten für ein Musikfestival und bekommt folgenden Bescheid:

  1. I wird eine Förderung i.H.v 300€ gewährt
  2. Die Noten sind über den Musikhandel M in XY-Dorf zu beziehen
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt

Jetzt möchte sich I sowohl gegen die niedrigere Förderung wehren, als auch gegen die Bindung an das Geschäft.

Lösung sagt: Hinsichtlich Ziffer 1: Versagungsgegenklage (so weit so klar)

Hinsichtlich Ziffer 2: Isolierte Anfechtung der Nebenbestimmung

Begründet wird dies damit, dass es für I günstiger und einfacher ist, unter Aufrechterhaltung der für ihn begünstigenden Ziffer 1 nur die Ziffer aufzuheben, anstatt die Behörde dazu zu verpflichten, einen ganz neuen Bescheid mit höherer Fördersumme und ohne Ziffer 2 zu erlassen.

Das ist erstmal insoweit verständlich, als I lieber 300€ bekommt die nicht an ein bestimmtes Geschäft gebunden sind als gar nichts, allerdings geht es ihm doch gerade darum 500€ zu bekommen, die nicht an einen bestimmten Laden gebunden sind. Würde jetzt aber tatsächlich das Gericht entscheiden, dass ihm 500€ zustehen, dann wäre die Behörde doch nicht daran gehindert, einen neuen Bescheid unter Aufrechterhaltung der Ziffer 2 zu erlassen, was ja gerade nicht dem Begehren des I entspricht. Eine eventuelle Rechtswidrigkeit der Ziffer 2 im ersten Bescheid hätte doch keine Auswirkungen auf den neuen Bescheid oder habe ich da einen Denkfehler?

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2025/02/04
10:51 UTC

1

Wie ist die Konzentration auf Resozialisation im Strafrecht demokratisch legitimiert?

Hi zusammen,

Ich bin was Jura abgeht absoluter Laie, aber mich beschäftigt seit geraumer Zeit die oben genannte Frage

Wenn ich mich recht an meinen PB-Unterricht zurückerinnere, hat das Strafrecht folgende, eigentlich gleichwertige Funktionen.

  1. Wahrung des Rechtsfriedens.

  2. Ahndung

  3. Resozialisation.

Wobei sich 2 und 3 aus 1 ableiten.

Wenn man aber nun in Kommentarspalten von Urteilen umschaut findet man ja zwei Gruppen von Menschen. Diejenigen die am liebsten jeden an die Wabd stellen würden. Und diejenigen die augenscheinlich etwas mehr Ahnung von Jura haben, die aber immer sagen, dass ja resozialisation die einzige Aufgabe des Strafrechts sei.

Und irgendwie scheint das zu stimmen. Egal ob die Taten bestialisch sind, oder der Täter mehrere Mal für die gleiche Tat belangt wird. Immer bewegt sich das Strafmaß im unteren Bereich des möglichen.

Wo ist aber dieser Fokus auf Reso. demokratisch legitimiert? Gibt esda einen Arzikel des GG oder ein Urteil des BVerfG zu? Oder ein "einfaches" Gesetz?

Meine diese Frage aus Interesse ernst.

LG

2 Comments
2025/02/03
12:05 UTC

13

Mit AD(H)S Richter oder verbeamtet werden

Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bin im Ref und spiele mit dem Gedanken, danach als Richter oder in einem Ministerium anzufangen. Ich vermute stark, dass ich ADHS habe, ich weiß vor der offiziellen Diagnose sollte man das nie felsenfest sagen, aber in allen seriösen öffentlich zugänglichen Tests, die sich meines Wissens mit den ärztlichen Standardtests rglm fast ganz überschneiden, schlägt die Anzeige jedesmal stark ins Rote.

Das entspricht auch meiner Erfahrung im Studium und im angefangenen Ref. Ich habe zwar ein knappes Prädikat im Ergebnis einfahren können aber mit deutlicher Überlänge im Studium und maßgeblich durch den Schwerpunkt. Das Lernen aus dem Buch oder in der Vorlesung fällt mir immer sehr schwer, ganz anders in der Lerngruppe oder beim simulierten Klausurlösen, wo man aktiver sein kann. Die Klausur ist dagegen für mich immer eine positive Challange und ich liebe es, das Puzzle in 5 Stunden lösen zu müssen. Schemata auswendiglernen oder Karteikarten pauken kann ich aber kaum 10 Minuten am Stück außer vielleicht in der Woche vor dem Examen :S

Naja, nun merke ich jedenfalls, dass kreative Falllösung im 2. Examen eher noch weniger belohnt wird als im ersten und Struktur noch viel größer geschrieben wird, was mir für meine Note Sorgen macht, weil ich merke, dass ich im Refkurs und in der Lerngruppe mit Kolleg*innen mithalten kann, die deutlich mehr Punkte im 1. StEx hatten als ich, aber in den Klausuren selten über 6 Punkte hinauskomme. Da denke ich mir doch, dass etwas medikamentöse Hilfe förderlich sein könnte.

Ich weiß es mag etwas anmaßend klingen, aber ich hatte auch den Eindruck im 1. StEx eher underperformt zu haben. War jedenfalls in der Mündlichen zweimal mit deutlichem Abstand der Stärkste der Gruppe. Das wurmt mich schon.

Deswegen neige ich nun dazu mich doch mal an eine Psychiaterin zu wenden und den Prozess loszutreten.

Wegen meiner möglichen beruflichen Ziele habe ich da aber natürlich auch Sorgen. Deswegen bitte ich ganz herzlich um alle Informationen, die Ihr zu dem Komplex so habt! Als Lehramtler ist ADHS wohl kein großes Ding, solange man behandelt wird, aber bei der Verbeamtung als Richter stelle ich mir das doch schwer vor. Gerade da man für Ortswünsche in meinem Bundesland rglm doch feilschen muss und die Auswahl nach etwas unklaren Kriterien erfolgt.

Tldr: Habe wahrscheinlich ADHS und möchte eventuell Richter oder Beamter werden, habt ihr da Erfahrungen? Lohnt sich die Diagnose? Kann man das irgendwie sinnvoll geheimhalten? Danke!

21 Comments
2025/02/03
19:19 UTC

12

US-amerikanische Anwälte hier, die in Deutschland arbeiten und von ihren Erfahrungen erzählen können?

Hallo zusammen, finden sich hier amerikanische Anwälte, die nach Deutschland gekommen sind und von ihren beruflichen Erfahrungen erzählen können? Wo habt ihr mit eurem US-Abschluss in Deutschland einen Job gefunden, in welchem Rechtsgebiet, in was für einer Kanzlei (Großkanzlei oder eher Boutique) oder in welchem Unternehmen, musstet ihr noch einen Abschluss in Deutschland machen etc.? Jemand aus den USA mit JD spielt mit dem Gedanken, nach Deutschland zu ziehen und ich würde gerne mit Infos helfen :)

Edit: Mir ist bewusst, wie begrenzt die Optionen sind; US-Juristen können sich nur nach § 206 BRAO bei der RAK eintragen lassen und auf dem Gebiet des US-Rechts beraten. Ich kenne die Regeln und Beschränkungen rund um die Zulassung etc. Diesen Post habe ich vielmehr gemacht, um Leute zu finden, die von ihrer persönlichen Erfahrung berichten können.

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2025/02/03
09:46 UTC

1

Anwaltsklausur Strafrecht im zweiten Staatsexamen

Hey, ich bin mir nicht sicher, ob dieses Sub hier der richtige Ort für meine Frage ist aber was solls.

An alle, die einmal an der Prüfung für das 2. Examen teilgenommen haben: Habt ihr jemals mitbekommen, dass im Strafrecht tatsächlich eine Anwaltsklausur, z.B. in Form von Haftbeschwerde, Einspruch Strafbefehl oder ähnliches, gestellt wurde?

Also mir kommt es nicht auf die Revisionsklausur, die ja auch aus anwaltlicher Sicht bearbeitet wird, an. Das dieser Klausurtyp regelmäßig läuft ist mir bewusst.

Ich werd auch mal im Forum zur letzen Instanz nachfragen, wenn ich herausgefunden habe wie man da Beiträge postet.

Vielen Dank

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2025/02/02
21:37 UTC

17

Wie bleibt ihr motiviert?

Ich selbst bin schnell unkonzentriert, lasse mich ablenken, Lernpausen dehnen sich zu schnell aus...

Wie bekommt ihr das in den Griff? Was fördert eure Motivation? Sicherlich sowas wie "Ich will ein VB", aber was wirkt in solchen Momenten unmittelbar?

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2025/02/02
21:30 UTC

0

Unzufrieden mit Zwischenprüfungsnoten

Hallo, ich habe vor kurzem sehr viele Noten zurückbekommen für meine Zwischenprüfung - an meiner Uni muss man eine von 3 Klausuren pro Rechtsgebiet bestehen, die jedes Semester angeboten werden, sowie eine Hausarbeit schreiben.

Meine Noten bisher in den Klausuren (Strafrecht und Zivilrecht) waren 11, 13 und 15. In den Hausarbeiten hatte ich einmal 13 und einmal 6 (aber das Ergebnis meiner Remonstration steht noch aus, da haben mir mehrere gesagt, dass die Chancen für einen Sprung auf mindestens 8 Punkte sehr hoch sind). Nächste Woche schreibe ich die letzten 2 Klausuren für Straf- und Zivilrecht. Ich hoffe sehr, da gute Noten zu schreiben und damit meinen schlechten Schnitt hochziehen zu können…

Die Hausarbeit und Öffrecht-Klausuren für die ZP schreibe ich in den kommenden Semesterferien und eben im nächsten Semester, sowie auch die Große Übung im Strafrecht und eventuell die Klausuren für die Große Übung im Zivilrecht.

Zudem bekomme ich am Mittwoch die zweite Zivilrechtsklausur zurück, von der ich Bilder gemacht hatte (die Aufsicht hat mir das erlaubt), die ich mehreren Juristen (sowohl Menschen mit Korrekturerfahrung als auch Volljuristen) geschickt habe - alle haben mir gesagt, dass sie die Klausur sehr sehr gut finden, da ich sehr ausführlich argumentiert habe und alle Probleme erkannt habe. Zudem habe ich die Klausur jemandem von meiner Uni gezeigt, der vor einem Jahr bei dem selben Prof fast die gleiche Klausur mit den selben Problemen geschrieben hat, er der hat gesagt, er schätzt, dass ich 14 oder mehr bekomme.

Ich bin aber trotzdem extrem unzufrieden. Gestern habe ich ein Mädel auf TikTok gesehen, das in einer Einsende-Arbeit an der Fernuni-Hagen anscheinend 18 Punkte hatte und sich damit profiliert hat, dass sie so gut in Jura sei… das hat mich so verunsichert. Ich habe das Gefühl, dass ich einfach extrem schlecht bin und kein Talent für das Fach habe, weil ich nicht dauernd 16-18 Punkte schreibe. Natürlich ist es ja auch erst das 1. Semester. Und ich bin schon SHK an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl, sodass ich eine tolle ZP-Note auch gar nicht für irgendetwas brauche. Aber ich bin einfach so verunsichert, wenn ich dieses Mädchen sehe, was angeblich ständig 13+ Punkte schreibt und vergleiche mich die ganze Zeit… Habe das Gefühl, dass meine Noten einfach so schlecht sind…

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2025/02/02
18:49 UTC

0

Können einfache rechtliche Fragen auch schon mit Hilfe von KI beantwortet werden?

Moin aus Oldenburg,

wir sind zwei Brüder, ehemaliger Kriminalpolizist (Cyberkriminalität) / IT-Security Experte und Wirtschaftsinformatiker, die gemeinsam eine KI gestützte Web-App entwickelt haben, um einfache rechtliche Fragen für Rechtslaien zu klären.

Wir wissen, dass hier auch schon ähnliche Ansätze geteilt wurden und würden gerne die Chance ergreifen, euch nach ehrlichem Feedback zu fragen. Unsere App hat bereits einige aktive User, war aber bis jetzt auf das Mietrecht spezialisiert. Jetzt haben wir die App um das Strafrecht erweitert – allein in diesem Bereich haben wir tausende BGH-Urteile integriert.

Aktuell suchen wir gezielt Feedback und würden uns freuen, wenn ihr einen kritischen Blick auf die App an sich, die Idee dahinter und die Qualität der Antworten werft.
Die App ist kostenlos (5 Anfragen pro Tag) und unter https://leges.ai erreichbar.

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2025/02/02
18:26 UTC

1

Verfahren vor Ort im Gericht anschauen

Hallo, ich habe Psychologie studiert und möchte in die Richtung Rechtspsychologie gehen. Dazu möchte ich mir spannende strafrechtliche Verfahren ansehen, am besten mit Beteiligung psychologischer Gutachter. Ich frage mich ob es eine Art "Programm" gibt wo ich erfahre wann und wo ein solches Verfahren stattfindet. Was empfehlt ihr, Internet, anrufen, einfach auf Gut Glück mal hingehen?

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2025/02/02
17:35 UTC

7

E-Examen

Hallo zusammen,

für mich geht’s bald mit den Klausuren los und ich habe bereits die Möglichkeit das Examen am Computer zu schreiben. An diejenigen, die dies bereits hinter sich haben: Wie essenziell ist es, eine hohe Schreibgeschwindigkeit mit 10 Fingern zu haben?
Bei sehr hoher Schlagzahl schleichen sich bei mir vermehrt Fehler ein, bei denen die Korrektur natürlich Zeit in Anspruch nimmt. Würde mich sehr über ein paar Erfahrungsberichte freuen. :)

12 Comments
2025/02/02
11:18 UTC

1

Aha-Moment Grundrechte fehlt

Hallo zusammen,

ich habe in meinem Studiengang (Verwaltungsmanagement) nun ein Modul Grundrechte. Wir müssen in diesem Modul noch keine Fallbearbeitung durchführen, es geht "nur" um die Historie und die Grundlagen. Wir arbeiten mit dem Buch von Manssen (was ich streckenweise wirklich anstrengend finde) und bis jetzt fehlt mir immer noch der Überblick, das Verständnis für's grobe Ganze. Habt ihr vielleicht einen Tipp (Schaubild, anderes Skript, etc.) mit dem ihr diesen Aha-Effekt in Grundrechte hattet? Bei Verwaltungsrecht umd Zivilrecht hatte ich dieses Problem nicht, was mache ich falsch :/ ?

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2025/02/02
10:26 UTC

7

Fragen zum Einzelpraktikum im Gericht

Guten Tag,

ich habe im März mein Praktikum in einem Berliner Amtsgericht, wo ich einer Richterin zugeteilt wurde. Allerdings wurden mir keine Informationen, auch bei Rückfrage nicht, gegeben. Kontaktdaten habe ich lediglich vom Gericht, nicht der Richterin. Die Nummer der Richterin soll ich laut Verwaltung für solche Fragen nicht anklingeln - was auch Verständlich ist.

Eventuell könnt ihr eure Erfahrungen zu folgenden Fragen mitteilen:

  • wie viele Tage ging es bei euch?

Mir wurde mitgeteilt, die Richterin ist lediglich 2 Tage vor Ort. Gilt das gleiche auch für mich? Mein Praktikum besteht schließlich aus der Begleitung der zugeteilten Richterin 🥲

2 Tage sind natürlich besser als keine, aber ich würde schon gerne einen guten Einblick bekommen, verständlicherweise

  • Wie lange ging es bei euch im Durchschnitt am Tag?

Mein Arbeitgeber verlangt Zeiten, allerdings konnte mir das Gericht keine geben.

  • Thema Anziehen: gehoben, aber nicht zu schick, sondern geschäftlich, oder?

  • Vorausfrage für mein nächstes Praktikum: Könnt ihr ein Gruppenpraktikum im Gericht (für mich wäre noch die Staatsanwaltschaft und ein Verwaltungsgericht ganz spannend) empfehlen?

Danke im Voraus.

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2025/02/02
10:18 UTC

3

Tintenkiller und TippEx im Examen

Man hört immer wieder, dass Tintenkiller und TippEx im Examen nicht zulässig sind. Manchmal hört man aber auch anderweitige Angaben. Gibt es irgendwo vom LJPA Angaben dazu die Schwarz auf Weiß belegen was Phase ist? Ich schreibe in Bayern das 1. StEX

10 Comments
2025/02/01
19:18 UTC

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Internationales Privatrecht

Hallo zusammen, ich büffel gerade für eine Klausur IPR und mir sind ein, zwei Fragen aufgekommen und hoffe, dass mir diese beantwortet werden können. Angenommen es geht um einen Kaufvertrag einer Immobilie in Spanien zwischen einem schwedischem Immobilienhändler und einem Deutschen Verbraucher. Der schwedische Immobilienhändler hat im Vorfeld gezielt im deutschsprachigem Raum in deutscher Sprache geworben. Sie einigen sich auf deutsches Kaufrecht. Ist diese Rechtswahl gültig?

Art.3 Satz 1 Buchstabe b verweist kollisionsrechtlich auf die ROM I-VO. Nach Prüfungsschema muss dann der räumliche, sachliche und zeitliche Anwendungsbreich geprüft werden, sowie weitere Einschränkungen geprüft werden.

Folgende Rechtsnormen sind die der ROM-I-VO, wenn nicht anders gekennzeichnet.

Sachlicher AWB nach Art.1 Satz 1 ist gegeben, da es sich um eine Zivil-und Handelssache handelt. Räumlicher AWB ist gegeben nach Art.24 Zeitlicher AWB ist gegeben, da mangels Zeitangabe angenommen wird, dass die Situation im hier und jetzt spielt nach Art. 28. Grundsätzlich können die Parteien eine Rechtswahl nach Art.3 treffen. Aber Art. 5-8 geben Einschränkungen vor. In dem Fall ist Art 6 Verbraucherverträge einschlägig, da es sich um einen Verbraucher (Deutscher erwirbt Immobilie für privaten Gebrauch) und Immobilienhändler (Gewerblich) handelt. Art 6 Abs.1 ist einschlägig, da der schwedische Immobilienhändler die Anforderungen nach Abs. 1 a oder b erfüllt. Art. 6 Abs. 2 räumt jedoch trz. eine Rechtswahl mit Verbraucherschutzklausel ein. Abs. 4 c) entzieht diese Rechtswahlmöglichkeit jedoch. Dementsprechend bleibt Art.4 als Auffangnorm. Nach Art.4c ist somit spanisches Recht einschlägig.

Stimmt die o.g. Subsumption erstmal so? Davon abgesehen, stimmt es, dass zwischen zwei Verbrauchern und zwischen zwei Unternehmern eben doch eine Rechtswahl möglich ist, weil Art.6 nicht einschlägig ist, da der Art.6 nur für Verträge zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden anwendbar ist?

Wie ist Art.43 EGBGB zu verstehen im Bezug auf den o.g. Fall? So wie ich die Auslegung bis jetzt verstanden habe, regelt der Artikel nur die Anwendbarkeit von materiellem Recht wie Übereignung etc.)

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen :D

5 Comments
2025/02/01
19:13 UTC

9

Vertretbare Lösung?

Hey zusammen,

folgender Fall aus einer originalen bayerischen Examensklausur (stark verkürzt auf das entsprechende Problem):

M schließt mit V einen Mietvertrag über eine Gewerbefläche mit Mietbeginn am 01.07. Es wird vereinbart, dass noch vor Mietbeginn eine Bankbürgschaft i.H.v. 10.000€ beigebracht werden muss, was auch passiert. Nun läuft das Geschäft nicht mehr, M einigt sich mit N darüber, dass N den Mietvertrag übernimmt (der SV wollte auf eine gesetzl. nicht geregelte Vertragsübernahme hinaus), V genehmigt die Übernahme konkludent. Nun zahlt N keine Miete mehr, V wendet sich an die Bank, die wendet ein, dass die Bürgschaft nicht mehr besteht, da sie nur zugunsten M bestellt wurde. (Nach 418 I 1 analog ist die Bürgschaft jedenfalls erloschen).

Frage: kann V von N die Beibringung einer Bankbürgschaft i.H.v. 10.000€ verlangen?

Die original Lösung wollte darauf hinaus, ob diese Pflicht nach § 362 erloschen ist und ob sie ggf. wieder auflebt, indem N den Vertrag übernimmt.

Meine Lösung war hingegen die: Wenn es sich um eine echte vertragliche Pflicht handelt, könnte die unter Umständen wieder aufleben, die Frage kann jedoch dahinstehen, wenn schon keine vertragliche Pflicht besteht, sondern wenn der Vertrag ursprünglich nur unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde, dass die Bürgschaft beigebracht wird (dafür spricht m.M.n. dass die Bürgschaft zwingend vor Mietbeginn besorgt werden musste und dass V kein Interesse hatte, den Mietvertrag überhaupt zu schließen, wenn es keine Bürgschaft gibt). Ich habe dementsprechend die aufschiebende Bedingung angenommen, mit der Konsequenz, dass der Vertrag nach Eintritt der Bedingung vollumfänglich zustande kam und eine entsprechende Pflicht des N daher nicht mehr besteht.

Für wie vertretbar haltet ihr das? Die Lösung hat dazu kein Wort verloren.

9 Comments
2025/02/01
15:09 UTC

5

Rückmelden oder exmatrikulieren?

Hallo, ich würde mich über ein paar pro/contra Argumente zur Rückmeldung freuen:) Ich habe jetzt meine letzten Prüfungen in diesem Studium und könnte mich dann exmatrikulieren oder eben doch eingeschrieben bleiben. Was sind eure Gedanken dazu?

Das Deutschlandticket brauche ich quasie nie und wenn wären einzelne Tickets vermutlich günstiger. Zugang zu den Recherche Plattformen hab ich auch über die Arbeit. Da würde ich während des Refs auch bleiben wollen. Den Studenten Rabatt nutze ich auch fast nie. Daher tendiere ich eher dazu das Geld zu sparen und mich zu exmatrikulieren.

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2025/02/01
11:36 UTC

3

Verbeamtung oder Ausbildungsverhältnis? [Ref/Wechsel zur PKV]

Hallo zusammen, gibt es hier jemanden mit Erfahrung zum Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf und im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (konkret geht es um Sachsen)? Ich bin derzeit gesetzlich versichert und unsicher, ob ich nach dem Referendariat dauerhaft im öffentlichen Dienst bleiben möchte.

Daher frage ich mich: Ist der Wechsel in die private Krankenversicherung den finanziellen Vorteil wirklich wert? Besonders interessiert mich das Thema in Bezug auf Vorerkrankungen (liegt bei mir ca. 8-10 Jahre zurück). Hat jemand dazu Tipps oder Erfahrungen, die er/sie teilen könnte?

Vielen Dank im Voraus!

4 Comments
2025/02/01
09:59 UTC

3

PKH/VKH: Anrechnung Kindsbetreuung über 35%

Hallo zusammen, hat jemand zufällig Erfahrung, ob beim monatlichen Mehrbedarf zu Haushaltsführung in der PKH/VKH-Rechnung, also dem Betrag, der einer Person pauschal zur Lebensführung zugestanden wird, berücksichtigt wird/ werden kann, wenn man zu über 35% Prozent sein Kind betreut?

Im PKH-Rechner https://pkh-vkh.de/ kann man nur angeben, ob man das echte Wechselmodell (50%) lebt, das tun wir aber leider (noch) nicht.

Ich zahle vollen Unterhalt und monatlichen Mehrbedarf (Kita + Essengeld), dass mein Kind 40% seiner Zeit bei mir verbringt schlägt sich ja auch auf Lebensmittelbedarf etc. aus.

Hat hier jemand Erfahrung?

Über hilfreiche Tipps wäre ich wirklich dankbar.

Vielen Dank 🙏🏼

1 Comment
2025/02/01
11:00 UTC

7

Versicherungsrecht

Hey Leute,

ich habe dieses Jahr mein 2. Examen bestanden und ein Jobangebot als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht erhalten. Bisher hatte ich nur wenig Berührungspunkte mit diesem Rechtsgebiet, hauptsächlich im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Meint ihr, man kann sich da gut einarbeiten, oder ist das Versicherungsrecht eher komplex und schwer zugänglich, wenn man vorher wenig damit zu tun hatte? Würde mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen!

Danke im Voraus!

4 Comments
2025/02/01
09:33 UTC

0

Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4

Ich frage mich ab wann und in welchen Fällen besagter GG Art20, Abs4 greift. Wenn jemand öffentlich gegen die Verfassung ist und aktiv (unabhängig der Erfolgsaussichten) versucht die Demokratie ab zu schaffen, sind dann Straftaten von Privatmenschen darüber abgesichert? Hat dieser Absazt überhaupt schon einmal gegriffen? Wenn ja, in welchem Fall? Wenn nein, wann könnte man sich auf ihn berufen?

10 Comments
2025/01/31
15:26 UTC

3

Klausurkorrektor BLS

Hi,

ich überlege zurzeit neben dem Ref als Klausurkorrektor zu arbeiten. Die BLS zahlt 19,50€ pro Korrektur und damit deutlich mehr als die sonstigen Unis und kommerziellen Repetitoren. Kann zufällig jemand berichten, ob dann auch entsprechend ein höherer Arbeitsaufwand pro Klausur als bei den anderen Anbietern erwartet wird? D.h. erzielt man unter dem Strich denselben Stundenlohn?

4 Comments
2025/01/31
17:15 UTC

5

Leistungszeit und Mahnung

Ich bin gerade etwas verwirrt beim Thema Leistungszeit und Verzug. Ich habe mal ein Beispiel und ein paar Fragen dazu genannt.

Beispiel: A war beim Arzt und erhält ein wenig später eine Rechnung, auf der steht: "Zu zahlen innerhalb von 7 Tagen."

§ 286 III 1 BGB sagt ja, dass man spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommt. Allerdings wäre die Zahlungsleistung ja gem. § 271 I BGB sofort fällig (und damit ein Nichtzahlen direkt nach Rechnungserhalt bereits eine Pflichtverletzung, oder?). Wäre es dann also Kulanz vom Rechnungssteller, die Zahlung nicht sofort zu fordern?

Was wäre die Folge, wenn man der Aufforderung nicht Folge leistet und die Rechnung erst nach Ablauf der 7 Tage bezahlt? Würde in diesem Fall dann erst nach Ablauf der 7 Tage aufgrund der Kulanz des Nichtforderns der sofortigen Zahlungsleistung eine Pflichtverletzung vorliegen? Dadurch wäre man allerdings noch nicht im Verzug, oder? Oder könnte die Zahlungsaufforderung irgendwie konkludent als Mahnung ausgelegt werden?

(Zusatzfrage fürs Verständnis: § 286 III 1 BGB ordnet ja gesetzlich automatisch den Verzug bei Geldschulden nach 30 Tagen an. Gibt es für Leistungspflichten, die keine Geldschulden sind, vergleichbare Regelungen? Wenn nein, warum nicht?)

Sorry, falls das bisschen wirr ist und danke für Eure Antworten!

5 Comments
2025/01/31
15:00 UTC

1

Laptop + Tablet oder 2 in 1 Gerät fürs Studium?

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Entscheidung, welche Geräte ich mir für mein Jurastudium zulegen soll. Ist es eher die Kombination aus Laptop und Tablet oder eine 2-in-1-Lösung wie z.B. das Microsoft Surface?

Derzeit tendiere ich dazu, Laptop und Tablet separat zu kaufen, um flexibler zu sein. So hätte ich die Möglichkeit, auf dem Laptop Texte oder Gesetze zu lesen und parallel auf dem Tablet Notizen zu machen. Ist das in der Praxis tatsächlich hilfreich oder eher selten der Fall? Hat man dafür in der Vorlesung überhaupt Platz?

Wichtig ist für mich, dass ich z.B für Hausarbeiten in der Bibliothek ein Windows-Gerät nutzen kann, da ich meine Arbeit mit meinem PC zu Hause synchronisieren möchte. Da ich auch viel an diesem PC arbeiten werde, ist eine problemlose Integration in mein bestehendes System essenziell.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Danke für eure Einschätzungen!

12 Comments
2025/01/31
13:33 UTC

2

Stoffgleichheit beim Betrug und ggf. Folgefrage

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Betrug und eine sich hieraus eventuell ergebende Folgefrage.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bezieht sich die Frage bei der Stoffgleichheit ja darauf, ob die Vermögensverfügung des Opfers stoffgleich mit der Bereicherung des Täters ist (also Beispiel 50 EUR Verfügung und 50 EUR Vermögenszuwachs beim Täter).

Wenn ich jetzt eine Verfügung von 100 EUR hätte, aber davon nur 50 EUR beim Täter landen, würde nur ein Betrug gem. §263 i.H.v. 50 EUR vorliegen?

Unterstellt diese Annahme ist richtig, bezieht sich meine Frage auf den §263 III, IV StGB.

Wie wäre es, wenn der Täter sich lediglich um 50 EUR bereichert, allerdings einen Schaden i.H.v. 1.000.000 EUR herbeiführen würde? Gem. §263 III StGB läge dann ja ein Vermögensverlust großen Ausmaßes vor, andererseits könnte die Annahme eines besonders schweren Falls aber wegen §263 IV i.V.m. §243 II StGB ausgeschlossen sein, oder?

8 Comments
2025/01/31
10:49 UTC

1

Einsicht alter Gerichtsurteile

Ich suche nach den Prozessakten eines Falls aus dem Jahr 1957, bei dem einige alte SS-Männer vom Landgericht München I wegen Mordes schuldig gesprochen wurden (Röhm-Prozess). Ich glaube, das Aktenzeichen ist 3 Ks 4/57. Ich hab mich gewundert, dass die Akten nicht öffentlich im Netz zur Verfügung stehen. Kann man in diese Akten irgendwie Einsicht bekommen?

2 Comments
2025/01/30
23:28 UTC

10

Wo ETBI prüfen?

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin, mein erstes Semester neigt sich dem Ende zu. Mit viel Gas gehen wir auf meine ersten Uni Klausuren zu. Mein Gefühl - Ambivalent. Mein Naivität lässt mich aber bis jetzt noch ganz zuversichtlich sein.

Der Überschrift könnt ihr sicherlich meine Frage entnehmen. Mein Prof war in der Vorlesung der Auffassung, wir sollten die einschlägigen Rechtfertigungsgründe auf der eben der Rechtswidrigkeit prüfen. An sich würde ich ihm ja auch darauf vertrauen - er ist bloß gerne der „oppositionelle“ was Meinungen angeht. Kurzgesagt - er ist der größte Endgegner der herrschenden Meinung. Mein BK-Leiter sagte mir auf Ebene der Schuld die RFT-Gründe ansprechen.

Leider habe ich meinem Lehrbuch nicht viel abgewinnen können. Für Aufbaufragen bin ich ohnehin leider echt schwer zu begeistern.

Vielleicht könntet ihr mir ja die Vor- oder Nachteile davon nahelegen und was ihr machen würdet. LG.

20 Comments
2025/01/31
03:03 UTC

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