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Hallo,
hatte heute eine Diskussion über Kolonne fahren. Hat damit angefangen, dass wir beim THW als Kolonne Blaulicht brauchen, was andere Verkehrsteilnehmer oft verwirrt, weil wir nur 60 km/h fahren.
Mein Kumpel meinte dann, dass auch Fahrradfahrer als Kolonne fahren dürfen und dann zB gemeinsam bei Rot über die Ampel. Ich dachte, nö, ihr habt ja keine Fahnen und so.
Aber irgendwo dachte ich auch, dass ich das mal für Motorradgruppen gehört habe.
Wer weiss hier näheres? Welcher Teil meines Gehirns hat Recht.
Es geht um Deutschland.
Moin,
Ich wurde am 31.07 geblitzt, im Brief steht 30.10, der Brief konnte mir also am 31.10 nicht zugestellt werden aufgrund des Feiertages in Hamburg. Sprich der Brief wurde mir am 01.11 zugestellt, somit tritt doch die Verjährungsfrist von 3 Monaten in Kraft oder nicht? Es ist auch nur das Bußgeldbescheid, keine Anhörung gar nichts.
Ich habe eine Frage.
Normalerweise soll man Videoaufnahmen auf denen Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern zu sehen ist nicht der Polizei melden, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Gilt dies auch bei Straftaten? Dort wo ich wohne staut es sich an der Ausfahrt einer Kraftfahrstraße (Tempo 100 erlaubt) immer wieder über Hunderte Meter.
Jetzt gibt es immer wieder Experten die einfach weiter fahren und ca. 100 m nach der Ausfahrt in den Gegenverkehr wenden (Kurve, durchgezogene Linie) um eine Abkürzung zu nehmen.
Beim Lesen des StGB habe ich nun zufällig herausgefunden, dass dies keine einfache Ordnungswidrigkeit ist, die mit Bußgeld bestraft wird, sondern dass dies eine Straftat (Straßenverkehrsgefährdung) ist. Für die Leute, die erwischt werden hätte das also erhebliche Folgen (Führerscheinentzug, MPU, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre etc.)
Mich regen diese Leute auf. Denn das ist unfassbar gefährlich was die machen. Das ist eine uneinsehbare Kurve, der Gegenverkehr rast mit 100 Km/h und die Leute müssen zum wenden mehrmals rangieren. Ich habe Aufnahmen, auf denen man auch die Gesichter sieht. Kann ich diese Leute bedenkenlos anzeigen?
Rechts konnte man gerade so noch das Bremslicht erahnen. Das war's dann aber auch schon
Hallo StVO, dieses Schild habe ich an einem Feldweg gefunden. Gilt hier dann nur 50 für die Mitarbeiter (etc.) und alle anderen dürfen hier 100 fahren?
Es geht um diese Szene:
Für mich ist es ein abgesenkter Bordstein und daher kein RvL. Nun gibt es wohl auch noch die Regelung eines dauerhaft abgesenkten Bordsteins, wonach kein RvL gilt?
Wieso wird eine Straße so wie hier derart gebaut und nicht einfach als normale Straße, dann wäre die Situation eindeutiger.
Wir sind gestern in der City nach Hause gefahren.
Der Blitzer stand auf dem Parkstreifen beim Hotel. Daneben ist eine Fahrradstraße offen für Autoverkehr, darauf ein breiter Grünstreifen. Und dann unsere zwei Autospuren.
Der Blitzer hat "auf unserer Höhe" (äußeres Auto) ausgelöst. Wir waren die einzigen Fahrzeuge in der Nähe.
Ist das überhaupt machbar, auf diese Distanz a) auszulösen und b) korrekt zu messen?
Grüße
Hi,
Hier blockiert ein Laubhaufen zwei Parkplätze auf öffentlicher Straße, keine Beschilderung, dürfte ich theoretisch darauf parken? Für normale PKWs stellt sich die Frage nicht, aber mit meinem Van und Allrad kommt man da easy rauf. Was sagt ihr?
Guten Tag zusammen, so, eine Woche Urlaub geht zur Neige und kurz bevor man noch wegfahren möchte, in die 3 Tage Kurzurlaub, läuft es einfach wie geschnitten Brot.
Ich habe den Familienwagen am rechten Straßenrand (Parkstreifen, also ein durch Kopfsteinpflaster abgetrennter streifen) abgestellt, um mit Kind und Kegel Oma und Opa zu besuchen.
So weit so gut.
Straße ist eine mittel bis wenig befahrene Straße innerorts, mit Tempo 50, 30-40 Meter weiter dann Tempo 30. Die Straße liegt in einem Ort mit 13-14 Tsd Einwohner. Anders gesagt, auf der Straße ist an einem Feiertag nichts los.
Später wieder zurück zum Auto, 1630 etwa. Blick am Auto vorbei nach hinten, Kind auf dem Arm, kommt nichts. Tür bis zum ersten Wiederstand auf (soll ja nicht so weit in die Straße ragen), Kind in den Maxi Cosi (ja wir haben 2 davon auf der Rückbank, ist eine Freude), anschnallen, Mütze richten.
Rumps, da biegt es die Türe einmal um 180 Grad nach vorne und wieder zurück. Mir nichts passiert, aber beide Türen auf der Fahrerseite komplett verbogen und ja, meine Einschätzung wäre, 2 neue Türen werden es wohl.
Oma die reingetigert ist, kommentiert mit "oh, hab ich gar nicht gesehen" und ist 87, wie sich herausstellt. Ich bin begeistert und arbeite daran nicht straffällig zu werden ;)
Ich habe nun etwas recherchiert, ich habe wohl meine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, daher wird das auf 50:50 rauslaufen, was ich als unglaublich Bitter empfinde.
Hat hier jemand Erfahrung mit so einem Szenario? Wie ging das bei euch aus? Wie schlimm wird das Drama mit der Versicherung?
Und bin ich der Einzige, der das irgendwie unfair empfindet? (Oder ist das komplett subjektiv von mir? :D)
Vielleicht als letzter Aufruf, nehmt alten Menschen den Führerschein bei fehlender Reaktion und Kenntnis. Meine Großmutter kann nicht mehr fahren und tut es doch. Mein Großvater hat sich nie angeschnallt und steckt den Gurt nur hinter sich ein "damit es nicht piept".
Gruß und Danke
Hallo zusammen,
vielleicht finde ich hier Hilfe.
Benötigen kleine Kettenbagger mit Gummikette eine ABE oder Einzelgenehmigung?
Früher gab es in §18 StVZO anscheinend die Regelung, dass alle Fahrzeuge bis 6 km/h technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit zulassungsfrei und betriebserlaubnisfrei waren.
Weiß jemand ob, wie und vor allem wo genau, das nun geregelt ist? In der FZV §3 ist nur von Arbeitsmaschinen generell die Rede. Und da auch nur von Zulassungfreiheit.
Danke!
Hallo miteinander,
Ich bin mir relativ sicher, dass ich vor wenigen Wochen eine ähnliche Frage gelesen habe, finde sie aber nicht mehr wieder.
Zum Hintergund: Ich bin heute durch einen Ort gefahren. Am Ende dessen, was ich als geschlossene Bebauung bezeichnen würde, war keine Ortsausgangstafel (VZ 311), die das Ortsende kennzeichnen würde. Allerdings für den Gegenverkehr eine Ortseingangstafel (VZ 310).
Das Ganze war hier: Neu-Ulm, Stauffenbergstraße, Fahrtrichtung Westen. (Link zu Google Street View)
Ich bin an der darauffolgenden Kreuzung rechts links abgebogen in die Kammer-Krummen-Straße und mit 50 weitergefahren, woraufhin ich von dem nach mir fahrenden Fahrzeug überholt wurde.
Am nächsten Kreisverkehr bin ich rechts auf die Augsburger Straße, dort steht ein VZ 310, allerdings auch kein VZ 311.
Ich bin mir unsicher, ob ich mich durchgehend innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befunden habe (mit Tempolimit 50) oder nicht.
Was für igO spricht: Die VwV-StVO sagt, dass die Ortstafel (nicht explizit nur VZ 310 oder nur VZ 311) auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen darf.
Was gegen igO spricht: Es sind eher nicht nur "einzelne" unbebaute Grundstücke, daher evtl. keine geschlossene Bebauung. Wenn zwei geschlossene Ortschaften ineinander übergehen, müssen die Ortstafeln nach VwV-StVO "etwa auf gleicher Höhe" aufgestellt werden.
Was wäre hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Vielen Dank im Voraus, FN
Edit: Sorry für die Formatierung, ich bin unfähig, Listen mit Aufzählungszeichen am Handy zu machen
Edit2: Tippfehler.
Dazu nutze ich (illegalerweise ;p) meine Lichthupe. Der andere Autofahrer sieht das, zieht ohne zu gucken auf meine Straße, nimmt dabei einem dritten Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt und baut nen Unfall. Bekomme ich eine Teilschuld?
Richtgeschwindigkeit gilt auf Kraftfahrstraßen bzw. autobahnähnlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) oder durch Leitlinien (Verkehrszeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Wo gibt es noch solche Straßen deren zweispurige Fahrbahnen die nicht baulich getrennt sind
Edit:
Und wo Richtgeschwindigkeit 130 gilt
Ich hatte in meiner letzten Fahrstunde ein Erlebnis, das mich noch immer beschäftigt, weshalb ich hier mal nachfragen wollte, wie man diese Situation am besten löst:
Ich war auf einer zweispurigen Kraftfahrstraße mit einer erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h unterwegs und bin, da eine Auffahrt bevorstand, in die freie linke Spur gewechselt, da mir mein Fahrlehrer beigebracht hat, dass dies günstig ist, um den Auffahrenden das Einfädeln zu erleichtern.
Dann war ich kurz links und habe etwas mehr Gas gegeben, um mich dem Tempo anzupassen und wollte dann eigentlich wieder nach rechts, habe dort aber keine ausreichend große Lücke gesehen. Hätte ich den Überholvorgang fortgesetzt, hätte dies unter Einhaltung des Tempolimits recht lange gedauert, da die Geschwindigkeit rechts insgesamt recht hoch, der Verkehr aber halt auch recht dicht war.
Was mache ich in so einem Fall, um möglichst schnell wieder nach rechts zu kommen? Sollte ich einfach blinken und warten, dass mir jemand Platz macht?
In dieser Situation kam es leider zu allem Überfluss dazu, dass das Auto rechts von mir plötzlich schneller fuhr als ich, vermutlich auch, da ich durch das ständige Gucken nach einer Lücke irgendwann etwas langsamer geworden war.
Ich habe jetzt Angst in so einer Situation nochmal nach links zu wechseln und frage mich, ob es dann nicht besser wäre, einfach rechts zu bleiben.
Ist jetzt vielleicht nicht das richtige Sub aber ich versuche es trotzdem. Ich wohne direkt gegenüber einem Autohaus und deren Besucher parken ständig meine Einfahrt zu. Auf der Straße sind Parkplätze eingezeichnet (Seit 2022 wegen den vielen Falschparker, passenderweise oft vom Autohaus mit angemeldeten Fahrzeugen belegt). Entlang der Straße sind mehrfach Schilder angebracht und die Straße ist angezeichnet mit den Park Möglichkeiten. Dennoch parken ständig "Besucher" die sich da Autos anglotzen wollen dann direkt vor meiner Einfahrt. Ein Schild am Tor hilft nicht, mehrmals pro Tag muss ich sie wegscheuchen, ein paar mal musste die Polizei informiert werden da auch über Nacht geparkt wurde. Hat jemand einen Tipp was ich sonst machen kann? Ein Nachbar hat inzwischen dauerhaft ein Mülleimer vor seiner Einfahrt (wenn zuhause) damit dort niemand einparkt, jedoch "grenzt" meine Einfahrt direkt an die Parkplätze was es einfach macht sich direkt davor zu stellen.
Moin, in meiner nähe steht dieses alte Parkschild auf einer Parkbucht. Die Form des Schildes wirft mir aber fragen auf... Sind die Parkschilder nicht eigentlich immer eher quadratisch und nur bei einem Zusatztext/ Angabe rechteckiger? Da gibt es doch bestimmt eine Norm zu :'D
Oder kommt nur mir das so komisch vor? Kann mich jemand aufklären?
Hallo zusammen,
Ich wurde heute auf der Autobahn mit entsprechendem Sicherheitsabstand auf der linken Spur mit einem Fahrzeug vor mir und einem Fahrzeug rechts vor mir rechts überholt, so dass ich ziemlich stark bremsen musste.
Das Fahrzeug, das vorher links auf der Spur vor mir war, ist dann nach rechts gewechselt und der, der mich überholt hatte, ist dann dauerhaft auf der linken Spur geblieben, obwohl die Fahrbahn komplett frei war.
So viel zur Situation. Ich war an dieser Situation selbst nicht ganz besonnen und bin dann entsprechend hinterher gefahren. Da ich selbst nicht mehr so ganz jung bin und jetzt ein Kind habe, möchte ich auch nicht mehr so auf solche Situation reagieren. Mein Problem ist jedoch, dass ich die Leute irgendwie nicht davon kommen lassen möchte, aber bei Anzeigen die Befürchtung habe, dass es dann Wort gegen Wort geht.
Würde mir hier eine Dashcam gegebenenfalls helfen? Ich würde mich natürlich an die geltenden Rechte und die Datenschutz Grundverordnung halten.
Zusätzlich habe ich gehört, dass man über einen Anwalt denjenigen da ein angezeigt hatte, ausfindig machen kann, was ich natürlich bei Menschen, die so gefährlich Autofahren für umso gefährlicher halte. Nicht dass irgendwann jemand unangemeldet vor unserer Haustür steht. Früher hätte ich mit dem Risiko gelebt, aber jetzt mit Kind Wäre das sehr blöd.
Wie seht ihr, das? Würdet ihr eine Dashcam verbauen?
Montag ist meine Prüfung und ich bin so nervös, dass ich die schwierigsten Stellen meiner ungefähren Prüfungsstrecke ( Meine Fahrschule ist in Charlottenburg ) (( Twister Fahrschule)) zu Fuß einprägen möchte.
Würdet ihr das befürworten oder mach ich mir da nur noch mehr stress?
Folgendes Szenario hat sich grade abgespielt.
Eine Dame war grade beim Parkvorgang als eine Straßenbahn sehr dicht angefahren kam und durchgehend die Glocke lauten lassen hat.
Ich bin auf die Bahnfahrerin zugegangen und sagte, dass was Sie macht ist Nötigung und Sie Solle gefälligst die Dame einparken lassen.
Die Bahnfahrerin war sehr aufgebracht und sagte nur das der Schienenverkehr vorrang hat und PKWs den Parkvorgang abbrechen müssen falls eine Straßenbahn angefahren kommt. Ich finde das absurd. In Paragraph 12 StVO steht nichts davon.
Wer hat hier Recht?
Gilt das als abgesenkter Bordstein? Hat die Sicht der Kamera oder der weiße VW an der Stelle Vorfahrt? Danke für alle Antworten
Es gibt kein Halteverbot, nur dieses kleine Schild zum Parken auf Gehwegen, hier in angelegten Buchten zwischen Bäumen. Darf man zwischen den Buchten am Straßenrand parken oder impliziert das Gebotsschild, dass außer dieser Art Parken alle anderen verboten sind? Die Straße ist zweispurig und die rechte Spur meist blockiert von parkenden Autos, weil es kein explizites Parkverbot gibt.
Es gibt hier einen Ort an dem es folgende vierfach Kreuzung gibt. "Ich" bin auf der Vorfahrtsstraße und will links abbiegen. Die Straße in die ich abbiege hat sehr mündungsnah eine Verengung, durch die nicht zwei Autos gleichzeitig fahren können. Ich warte bis der Gegenverkehr frei ist und biege links ab, wo ich keine Autos sehen kann. (Weit einsehen kann man wegen Gebäuden nicht). Nun kommt mir in der Enge jemand entgegen, der bis in die Enge vorfährt. Ich kann nicht weiterfahren, außer ich würde sehr steil seitlich auf einen hohen Bürgersteig hochfahren. Rückwärts zurück in die Vorfahrtsstraße /Kreuzung geht mMn auch nicht. Der mir Gegenüber zetert aber rum und will auch nicht zurückfahren, obwohl dort eine 30er Wohngegend ist und alles frei. Nach mehreren unfreundlichen Gesten und Gezeter und bedrohlichem "ranfahren" an mein Auto gibt mein Gegenüber dann doch nach und fährt zwei Meter rückwärts damit ich durch kann. Die starke Reaktion des anderen Fahrers hat mich dann doch verunsichert - hätte ich hier irgendwie anders reagieren sollen? Meiner Ansicht nach hatte ich hier Vorfahrt, einerseits durch die Vorfahrtsstraße, andererseits dass er die Enge weiter einsehen kann als ich und Zeit hätte mit genug Platz zu bremsen, und schon allein aud gegenseitiger Rücksichtnahme, da man ja wohl nicht erwarten kann, dass ich rückwärts in eine X Kreuzung fahre. Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Ich sitze im Auto A und wollte in die Richtung von die gelbe Pfeil (geradeaus) fahren, wenn Ampel grün ist. Auf meiner Rechteseite, ein anderes Auto (Auto B) möchte auch geradeaus fahren. Weder ich noch Auto B Fahrer/in weiß das nicht wenn wir sitzen im Auto und warte auf für Grüne Ampel ob wir beiden gehen geradeaus oder nicht! Leider habe es nicht achtet . Wenn Ampel grün ist, wir führen die gelbe Pfeil wo nur eine Straße gibt. Wer darf hier geradeaus zuerst fahren ? Auto A oder B? Ich bin Fahranfängerin und habe ich erst gefahren weil es war mein erstes Mal in diese Straße und habe ich gedacht did rechte Straße eigentlich war nur für Rechtabbieger! Der andere Fahrer war eigentlich sehr nett und war langsam und folget mir hinterher. Meine Muttersprache ist nicht Deutsch, bitte verzeihen Sie mir für die Grammatik. Danke
Moin, hinter unserem Dorf wird momentan die Bankette erneuert und die Landstraße ist auf 50 km/h begrenzt. Allerdings, wenn man aus unserem Dorf rausfährt steht erst die 50km/h Begrenzung und dann ca. 50 m später die Ortstafel. Hebt die Ortstafel nicht die 50km/h Begrenzung auf?
Ist die Theorieprüfung für den Führerschein Online oder auf Papier?