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Hallo alle zusammen, ich würde gerne vorweg mir eine kurzen Moment nehmen um es gleich auszusprechen, es kann sein daß viele denken ich könnte eine Rabenvater sein und dürfen sie auch aber ich liebe meine Tochter und ich möchte einfach ein wenig Ablenkung haben in dieser schweren Zeit.
Um es kurz zu machen habe ich morgen ein Gerichtsverfahren, daß im Grunde, zum Zweiten Mal verschoben wurde ist.
Der vom Jugendamt war schon mal bei mir zu Besuch und hat sich meine Wohnung m besichtigt und es war alles gut, aber unsere Beziehung hat sich stark verschlechtert(er hat mir sogar gedroht aber daß ist eine andere Geschichte) ich nehme an er wird natürlich nicht gerade gut aussagen.
Ich habe mir vor ca 2 Monat ein paar Cannabis Pflanzen hoch gezogen und habe eine riesen Spaß aber natürlich kommen die weg sobald ich meine Tochter habe.
Heute habe ich etwas Angst, aus welchem Grund auch immer daß das Jugendamt bei mir Spontan einlaufen könnte.
Ich bin die Dinger innerhalb einer Stunde los aber es wäre schade.
Gibt es sowas?
Hallo, ich bin bzw war absolut Videospielverrückt und habe mir über die letzten ca 15 Jahre eine sehr große Sammlung zugelegt. Alles dabei von Konsolen, Handhelds, Spiele, Merch. Ich hatte ein komplettes Zimmer mit den ganzen Sachen. Hauptsächlich Retrozeug (Gameboy, Super Nintendo, Atari usw).
Nun habe ich vor 1 Jahr festgestellt, dass sich meine Interessen verschoben haben. Ich habe nicht mehr die Zeit und ehrlicherweise auch nicht mehr die Lust mich so viel damit zu befassen. Es lag einfach nur alles unbenutzt rum. Also hab ich Anfang des Jahres damit begonnen alles bei eBay reinzustellen. Also immer so Schritt für Schritt: erst die Handhelds, dann die Spiele für GB, dann fürs Snes, fürs Megdrive usw. Je nachdem wie ich Zeit und Lust hatte (hab jeden Artikel getestet, damit es keine Probleme gibt). Ich habe alles einzeln reingestellt, da ich mir dachte, dass niemand einen Pack Spiele kauft wenn er für seine Sammlung nur ein einzelnes Spiel braucht. Da ich faire Preise gemacht habe (war immer der günstigste Anbieter) habe ich sehr schnell sehr viel verkauft.
Ich habe nun von Ebay die Nachricht bekommen, dass ich ein gewerblicher Verkäufer bin und mein Konto dahingehend anpassen soll.
Ich weiß dass bei privaten Sammlungen eigentlich keine Steuern zu zahlen sind. Mir ist auch bewusst, dass es von meinen reinen Verkaufsdaten wie gewerblich aussehen könnte. Fakt ist aber, es ist nicht so. Ich hab zwar den eBay Support angeschrieben aber erwarte keine Hilfe oder Klärung in der Hinsicht.
Die Frage ist: wie weiter wenn die darauf bestehen ich würde das gewerblich machen? Ich hab von Finanzamt über Steuerberater bis Anwalt alles gehört. Einen eigenen Steuerberater hab ich nicht, bin nur beim Lohnsteuerhilfeverein und das war’s. Rechtsschutz hab ich.
Ich bin auch irgendwie unentschlossen ob ich mein eBay Konto einfach dichtmachen lassen soll oder ob ich in die Konfrontation gehen sollte. Beweise für meine nicht-gewerblichen Verkäufe habe ich mMn. Und es wär blöd wenn ich meine alten Konsolen dort nicht verkaufen könnte.
Tldr: Ebay meint ich wär gewerblich weil ich meine riesige Videospielsammlung einzeln über die letzten Monate verkauft habe (bzw das immer noch tue). Weiteres Vorgehen?
Guten Tag ich hätte mal eine Frage an euch, wie ihr vorgehen würdet.
Wir sind im Gesundheitswesen tätig und kriegen ab und zu von der Schule aus Praktikanten(schulische Ausbildung) die in Ausbildung sind. Wir hatten jemanden bekommen, der nur wegen der Ausbildung nach DE gekommen ist. Diese Person war so unseriös vor Patienten, hat die hygienischen Anforderungen nicht erfüllt, obwohl wir es 3x angesprochen haben- (lange Gel- Fingernägel, Haare nicht zu gemacht), kam NIE pünktlich obwohl die ersten Patienten schon um 10 da waren, erst um 10:20 eingetrudelt.
Naja kurz daraufhin haben wir die Person zurück zur Schule verwiesen und wollten diese nicht mehr bei uns mitlaufen lassen, da großes Desinteresse bestand und einfachste Dinge nicht funktioniert haben.
Jetzt kriegen wir seit Donnerstag- 2 Tage nachdem diese von uns weggeschickt worden war, jeden Tag mindestens 4- 1 Sterne Rezensionen auf Google, die alle aus ihrem Land/Region kommen(anderer Kontinent)und es hört nicht auf(immer nur 1-2 Wörter als Bewertung auf ihrer Muttersprache) Natürlich kann man nicht 100% nachweisen dass Sie es ist, aber Patienten aus diesem Raum haben wir nicht bei uns und alles andere wäre ein krasser Zufall lol.
Ich weiß dass wir die Kommentare löschen lassen können, aber wenn das jetzt so weitergeht haben wir keine Lust jeden Tag 4-6 Rezensionen zu melden, außerdem dauert das immer etwas.
Können wir rechtlich dagegen irgendwie vorgehen, was meint ihr ?
Servus, vor einigen Wochen hat meine Fahrschule mich zur theoretischen Führerscheinprüfung für Tag x und Uhrzeit y angemeldet, der Termin sollte mir paar Tage vor Prüfungsantritt über WhatsApp auch noch bestätigt werden. Nun habe ich vor paar Tagen besagte Bestätigung zur Prüfungsanmeldung erhalten, doch der Prüfungstermin wäre in den nächsten Tagen, der vereinbarte Prüfungstermin an Tag x wäre allerdings erst in ein paar Wochen. Problem: Ich könnte die paar Wochen noch gut gebrauchen um mich auf die Prüfung vorzubereiten und die Fahrschule hat es wohl versemmelt, mich an dem vereinbarten Tag x anzumelden und mich wohl am nächstmöglichen Termin angemeldet.
Hab mich bei der Fahrschule nochmal erkundigt, ob die nen Fehler gemacht haben, aber diese schieben den Fehler auf den Prüfungsdienstleister (TÜV Süd), sind allerdings bereit mir beim nicht- antreten der Prüfung in den nächsten Tagen die Summe, die TÜV für die Prüfung verlangt wiederzuerstatten aber den Fahrschulbeitrag soll ich trotzdem nochmal zahlen und dieser ist ein hoher 2 stelliger Betrag. Find ich schon mies, nachdem ich ja keinen Fehler gemacht hab, mir das ganze nochmal in Rechnung zu stellen obwohl ich mit der Fahrschule den initialen Prüfungstermin für Tag x abgeklärt habe. Muss ich das nochmal bezahlen (geht mir jetzt nicht um den Betrag sondern einfach ums Prinzip) oder was sind Anlaufstellen, an die ich mich wenden kann um sowas zu melden? Bin Student und kann mir keinen Anwalt leisten und ne Rechtssschutzversicherung hab ich auch nicht.
Hallo liebe Community.
Vor ca. 4 Wochen habe ich einem Jobangebot mit Start Januar zugesagt. Nun kam aber Dienstag plötzlich ein weiteres Angebot, das viel besser bezahlt ist und viel bessere berufliche Perspektiven bietet.
Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben, sondern „nur“ per Mail zugesagt (ist das schon quasi ein Arbeitsvertrag?) Der Arbeitsvertrag soll aber befristet sein und zu den per Mail gesendeten Konditionen zählte eine 6 monatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen. Es ist außerdem „nur“ eine Stelle als stud. Aushilfe. Kann ich da wieder rauskommen? Ich habe online was von vorvertraglicher Kündigung gelesen, geht das hier? Wie kann ich da möglichst elegant vorgehen ohne „Brücken zu verbrennen“? Muss ich da Schadensersatz oder ähnliches zahlen für die verursachten Personalkosten? (Obwohl das so doch wahrscheinlich so günstiger ist, als wenn ich in der Probezeit kündigen würde…)… Und habt ihr evtl. Tipps, wie ich bei einem Telefonat vorgehen kann? Die Leute waren wirklich nett und ich möchte das gerne möglichst stressfrei für alle Beteiligten lösen…
Vielen Dank im Voraus!
Edit:. Müsste ich bei einer vorvertraglichen Kündigung etwas Bestimmtes beachten? Ist Künigungsfrist in der Probezeit immer 2 Wochen? Und zB wenn ich am 06.12. mit 2 Wochen Frist kündigen würde, ist das dann der 20.12. oder geht das nur bis zum 15.12/Monatsende?
Guten Abend,
Burner-Account obvs.
ich habe über mein lokales Autohaus 2021 ein Auto geleast; der Vertrag läuft über den damaligen outgesourcten Leasing-Anbieter des Herstellers noch bis Mitte März. Ich habe einen großen Hagelschaden erlitten. Den habe ich im August sowohl meiner Versicherung (Vollkasko) als auch dem Leasinggeber gemeldet. Der Leasinggeber schickte mir eine Fallnummer und die Bitte, ich solle über meine Versicherung ein Gutachten erstellen und denen schicken. Tat ich. 2 Wochen nach Einreichen des Gutachtens (per Mail) wurde kommentarlos die 10% Wertminderung abgebucht (ca. Mitte September).
Eine Rechnung oder die Reparaturfreigabe habe ich wochenlang nicht erhalten und auch dann erst auf mehrfache Nachfrage am Telefon und per Mail. Ich bekam dann nur die Rechnung "nochmal" zugeschickt. Die konnte ich beim ersten Mal auch gar nicht korrekt erhalten, weil dort augenscheinlich E-Mailadressen noch irgendwo in den Abläufen von Hand übertragen werden, und dabei jemand den "." zwischen meinem Vor- und Nachnamen zu einem "-" machte. Jetzt habe ich immerhin die Rechnung für die Wertminderung, soweit so schön. Das war am 24.10., das Original hätte ich erhalten (wenn sie sich nicht vertippt hätten) am 10.9.
Was ich bisher immer noch nicht erhalten habe, ist eine Reparaturfreigabe. Ich habe direkt auf die erfolgreich zugestellte Rechnung per Mail geantwortet, dass sie sich bei meiner Mailadresse vertippt haben und ich bitte alle Kommunikation, die noch so an mich rausgegangen ist, nochmals brauche. Seither rufe ich alle 10 Tage da an und schreibe am selben Tag eine Mail. Mail passiert gar nix, am Telefon werde ich vertröstet. Beim letzten Hotlinegespräch hat mir der Mitarbeiter überhaupt keine Hoffnung gemacht, dass das zeitig über die Bühne gehen könnte, weil "die heillos überlastet" seien. Ich habe dann gefragt, was passiert, wenn der Hagelschaden bis dahin (ohne meine Schuld, ich habe ja Ende August den Schaden eingereicht!) nicht repariert werden könnte, weil ich keine Freigabe erhalte. Er meinte dann, der Vertrag würde stillschweigend verlängert (den genauen Fachbegriff konnte ich mir nicht merken), ich bekäme das aber zurückgezahlt, wenn es der Anbieter selbst nicht auf die Kette bekommt; Autos mit Schäden würde der Anbieter so nämlich nicht zurücknehmen.
Was könnten die nächsten Schritte sein? Einschreiben? Anwalt? Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden. Bald ist Weihnachten, das ist sicher eine mehrtägige Reparatur (Auto stand draußen und der Hagel war brutal; das Gutachten ist entsprechend hoch) und muss gemäß der Bestimmungen des Leasinggebers beim Fahrzeughersteller gemacht werden.
Das nächste Auto habe ich unter anderem deswegen übrigens (wo anders) gekauft.
Danke!
Hallo, bei einem Todesfall gibt es mehrere handschriftliche Testament, das erste bei einem Anwalt erstellt, Ehegatten gegenseitig Alleinerbe, für den zweiten Todesfall Nacherbfolge und Ausschluss eines gesetzlichen Nacherben. Nun wurden leider danach nochmals zwei Testamente geschrieben, in denen die Aufteilung der Grundstücke genauer definiert wurde, aber nichts zur vor und Nacherbfolge, bzw. Erbenausschluss. Es wurde davon ausgegangen, dass das erste Testament weiterhin ansonsten seine Gültigkeit hat. Es gibt noch ein viertes Testament, dass das neueste ist, das sich auch ausdrücklich auf das erste anwaltliche Testament bezieht. Ist somit das erste Testament weiterhin gültig?
Dazu weitere Frage, sollte das erste Testament hoffentlich noch gültig sein, was auch der Wunsch bzw. Gedanke der Testatoren war bzw. ist, in dem letzten Testament ist wieder aufgeschlüsselt wer welches Grundstück erben soll, aber leider nicht mehr sich gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt, was aber der Wunsch und Gedanke war. Meint ihr, dass kann vor dem Nachlassgericht berücksichtigt werden?
Hey, gibt es Mangelgewehrleistungsrechte und Beweislastumkehr für Generalüberholte Ware? (Festplatte). Verkäufer will nur Rückzahlung des Kaufpreises anbieten.
Ich wurde vor paar Monaten wegen Fahrerflucht angezeigt, obwohl ich nicht verantwortlich für den Unfall (Der Trottel ist vom Motorrad gefallen und hat mich dafür beschuldigt, obwohl zwischen meinem Auto und ihm zu jeder Zeit mehr als 30 Meter(ja! Meter!) Abstand gewesen ist. Keine Ahnung was der genommen hat. Er meinte, dass er mich "ausweichen wollte" obwohl es nichts auszuweichen gab, ich war auf meiner Fahrbahn und nicht auf seiner.) war. Entsprechend wurde auch das Strafverfahren, nachdem ich mir einen Anwalt genommen hatte, gegen eine Geldauflage eingestellt.
Mein Anwalt hat mir geraten der Versicherung nicht den genauen Tathergang zu schildern, bis wir fertig sind mit dem Verfahren. Hab ich so gemacht und jetzt nachdem das Verfahren eingestellt wurde, kommt meine Versicherung mit einer Forderung von 5000€, die ich zahlen soll.
Ich soll also 5000€ dafür zahlen, dass ich nichts gemacht hab. Ich habe den Unfall nicht verursacht und dementsprechend hat der Gegner nicht einen einzigen Beweis, dass ich irgendwas mit seinem Sturz zu tun hatte. Muss ich jetzt wirklich wieder einen Anwalt nehmen?
Mein Ex-Chef weigert sich meinen Urlaub auszuzahlen.
Ich war als Minijobberin 3 Monate lang als Lieferfahrerin tätig. Laut Arbeitsvertrag standen mir 24 Urlaubstage zu.
Gekündigt wurde am 01.11.24. Auf mehrere Anfragen, wann ich mein Urlaubsgeld erhalte, kam folgendes als Antwort: „Und ich würde gerne wissen, welchen Anspruch auf Urlaub du als Minijobberin in der Probezeit hast?“
Ich hab bereits in mehreren Minijobs gearbeitet und IMMER Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen. Was soll ich tun?
Moin beisammen!
Situation:
Habe im März für meine Mutti ein Notebook bei einem großen Händler gekauft. War bis jetzt auch alles gut, aber seit einigen Wochen kann sie das Notebook nicht mehr verwenden, weil sie sich bei Windows nicht mehr anmelden kann.
Um es kurz zu machen lasse ich die technischen Details hier weg, geht bitte davon aus, dass es sich um einen Fehler von Windows handelt.
Ich habe mich darum an den Händler gewandt, da wir das Notebook und insbesondere auch das Windows da gekauft haben. Der Händler hat uns auch ein Label zur Retourierung geschickt aber auch gleich einen großen Hinweis, dass wir vorher alle Daten sichern müssen, weil sie nicht für das System nicht haften und im Zweifelsfall alles platt machen.
Jetzt habe ich dem Händler nochmals mitgeteilt, dass wir die Daten nicht sichern können, da wir uns unter Windows garnicht anmelden können und dass der Mangel in dem Fall ja genau darin besteht, dass sie keinen Zugriff mehr auf das System und die Daten hat. Das System zu löschen mitsamt den Daten würde den Mangel nicht beseitigen.
Die Antwort vom Händler war knapp und recht unfreundlich. Es wurde erklärt, dass er auf Grund der DSGVO dazu verpflichtet ist, dass alle Daten vorher vom Kunden gesichert und oder gelöscht werden. Datenrettung ist nicht seine Aufgabe, da Datensicherung grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden liegt. Das müssen wir wo anders machen lassen und selbst bezahlen.
Meine Frage wäre: Stimmt das so?
Für mich als Kunde stellt es sich ja so dar, dass die Datensicherung ja wegen eines vorliegenden Mangels nicht möglich ist. Diesen Mangel haben nicht wir zu vertreten, sondern der Händler, außer er weist etwas anderes nach. Auch das mit der DSGVO kann ich so nicht nachvollziehen, da die DSGVO ja sogar verlangt, dass der Händler entsprechende Vorkehrungen trifft, dass die Daten nicht verloren gehen. Für mich klingt das ein bisschen so, als wollte er mit der Forderung, dass vorher alle Daten gelöscht werden, seinen DSGVO Pflichten nicht nachkommen, sondern sie eher umgehen?
EDIT:
Bitte keine technische Diskussion.
Ist das hier Offtopic
Habe ich bewusst keine technischen Details angegeben um sowas zu vermeiden.
Bin ich selbst Mitarbeiter bei einem großen Systemhaus und kann den Fehler fachlich selbst gut bewerten und es ist kein Anwenderfehler.
Habe ich in den schon vorhandenen Kommentaren zur technischen Seite schon so viel gefährliches Halbwissen gelesen, dass ich damit vieles nur verschlimmern würde. Danke.
Moin,
mein Schwager hat am Freitag eine Kündigung in der Probezeit bekommen. Der Witz - zum 31.03..
Die offizielle Begründung, um diese ggf zurück zu ziehen und weil mein Schwager im Januar noch mal Vater wird und Elternzeit geplant war (steht nicht in der Kündigung, wurde ihm persönlich gesagt).
Er geht morgen damit zum Anwalt und ggf zum Arbeitsgericht, zwegs Kündigungsschutzklage.
Unsere Frage ist aber, ob eine solange Kündigungsfrist grundsätzlich möglich wäre. Im Grunde ist es ja "im Sinne des ANs/positive für ihn", oder ob das allein schon die Kündigung ungültig macht, weil Frist nicht korrekt ist?
Hallo,
Frage für eine meine Bekannte. Sie arbeitet in einem Hotel Rezeption. Da ist jetzt eine neue Hochwertiger Kamera Installiert. Kein Mitarbeiter weisst ob das auch Aufioaufnahme Funktion hat aber es scheint so aus zu sein weil da bewegt eine blaue Licht im Kreis wenn man spricht. Es gibt auf dem Kamera auch Löcher die die aussehen wie Mikrofon.
Sie sagte dass der Assistant für den Chef ist eine Creep und hatte immer auch mit dem früheren downgraded Kamera Remote access hatte und ständig Mitarbeiterin angerufen hat mit Fragen wie, wieso bist du so lange im Handy? Wo warst du in der letzte halbe Stunde, weil der hat sich immer von zu Hause mit Remote access alles geguckt hat.
Ist es Erlaubt dass man Audioaufnimmt oder von zu Hause Gesprächen zwischen Mitarbeitern hört?
Vielen Dank im Voraus!
Moin zusammen,
Es steht eine Scheidung an. Es gibt gemeinsam genutztes Wohneigentum bei welchem nur ein Ehepartner im Grundbuch steht.
Der andere Ehepartner hat über den Zeitraum in das Darlehen mit einbezahlt.
Jetzt geht es um die Auszahlung dieser Beträge.
Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage um teile davon ein zu behalten weil das Wohneigentum genutzt wurde?
Wie eine "Mietzahlung".
Grüße und Danke schonmal
Der Anwalt hat mir ein Brief, den er nicht abgeschickt hat, in Rechnung gestellt. Gibt es eine Möglichkeit zu beweisen, dass er den Brief nicht abgeschickt hat? Werden diese Briefe irgendwo registriert, so dass man, wenn der Brief tatsächlich abgeschickt wurde, dies mit einem Datumsstempel nachweisen kann?
Okay so first I just wanna say what I did don't excuses my behaviour But I got caught shoplifting for food in edeka Between 50-70€ I'm not sure and i regret obviously but I'm totally broke and I'm waiting for my passport and it take so long and I was runni out of food for that But the question is the staff worker didn't ask me to sign any papers neither didn't ask me to pay any fine in the moment and he call the cops and neither the cops they didn't make me sign any papers they just take my fingerprint and ask for my address What do you think would happen next I’m kinda worried
Tl;dr: Braun wirbt auf allen ihrer Produktseiten mit einer Geld-zurück-Garantie, schränkt dies aber später auf wenige Produkte ein. Auf Nachfrage wird mein Produkt nicht zurückgenommen.
Ausführlich:
Hi zusammen,
Ich habe kürzlich einen Braun Rasierer gekauft. War mir beim Kauf nicht ganz sicher aber dank Geld-zurück-garantie dachte ich es kann ja nichts schief gehen.
Fast forward und der Rasierer gefällt mir tatsächlich überhaupt nicht. Aber ist ja kein Problem, gibt ja die Geld zurück Garantie. Oder… oder? Ich habe etwas recherchiert und festgestellt, dass mein Produkt (Braun Series 9) nicht in der Garantie mit einbezogen ist.
Wie kommt man zu der Information:
Ich denke mir natürlich Skandal aber das wird sich sicher mit Braun klären lassen. Also Kontakt aufgenommen:
Meine Anfrage:
Hallo, Leider bin ich mit dem Rasierer nicht zufrieden. Ich habe diesen in dem festen Vertrauen gekauft, dass ich diesen zurücksenden kann, da auf der Produktseite(!) groß mit Geld zurück Garantie geworben wurde. Da dies mit einem Sternchentext verknüpft war habe ich natürlich auf den Entsprechenden Link geklickt und den kurzen Sternchentext durchgelesen. Nachdem der Sternchentext so für mich klang, als schließe er mein Produkt ein habe ich nicht weiter auf der Website gescrollt. Nun habe ich festgestellt, dass in den Teilnahmebedingungen mein Produkt nicht aufgeführt ist. Ich bitte Sie trotzdem das Produkt zurückzunehmen (ich habe dieses 1 mal benutzt). Falls nicht werde ich mir rechtliche Schritte wegen irreführender Werbung vorbehalten bzw. mich an den Verbraucherschutz wenden. Danke und VG
Antwort:
Ein Kundenberater hat Ihre Anfrage gelesen, und kann die folgendes bestätigen:
Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Geld-zurück-Garantie deckt ausschließlich die Produkte ab, die in den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. Leider fällt der von Ihnen gekaufte Artikel nicht unter diese Garantie.
Da der Artikel bereits benutzt wurde, können wir ihn leider nicht zurücknehmen. Wir verstehen Ihre Enttäuschung und bitten um Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Braun Kundenbetreuungsteam
Meine Frage an euch: Ist das rechtens? Wie würdet ihr persönlich weiter vorgehen?
(Edit: Korrektur des Links)
Hallo zusammen, Ich habe in einer Halteverbotszone geparkt, in der ein großer Anhänger das Schild verdeckt hat. Ich stand dort eine Nacht und wurde sofort abgeschleppt, obwohl der Anhänger nicht bewegt wurde. Das Auto wurde nicht mal um 1 km versetzt und die Kosten belaufen sich auf ein Bußgeld von ca. 40 Euro für die Ordnungswidrigkeit, 68 Euro Gebühren gemäß VVKVO S-H und 195,01 Euro Kosten für den Abschleppunternehmer.
Die Frage ist nun, ob es sinnvoll wäre dagegen Widerspruch zu erheben. Sogar auf den Fotos vom Bescheid ist deutlich zu erkennen, dass aus der Perspektive des aussteigenden Auto Fahrers das Schild nicht zu sehen war. Das andere Schild war aber vermutlich besser zu sehen nur eben weiter weg aufgestellt. Leider kann ich hier keine Fotos posten aber es sind zwei auf die es hier in meinen Augen ankommt:
Auf dem einen sieht man mein Auto aus Perspektive des Fahrers, wenn er aussteigt in Richtung des Halteverbotsschildes. Allerdings sieht man ganz klar, dass da ein sehr hoher (3m?) Anhänger vorsteht und man definitiv einmal um diesen herum gehen müsste, um das Schild zu sehen.
Auf dem zweiten ist mein Auto, der Anhänger und das rechts vom Anhänger stehende Schild von der anderen Straßenseite zu sehen. Allerdings auch so, dass man ca. 10 m hätte gehen müssen, um diese Perspektive zu erreichen.
Man könnte hier so argumentieren, dass es nicht sichtbar war und das Ordnungsamt Schilder höher platzieren müsste. Auf der anderen Seite, hätte ich auch noch einmal auf den Bürgersteig gehen können, um mich zu vergewissern, dass dahinter kein Schild steht.
Was meint ihr?
Hi!
Ich hab ne Frage: Bei einer Wohnungsbesichtigung war ich in einem Haus, das wohl früher eine einzige Wohneinheit war und jetzt zwei geteilte Wohnungen enthält.
Der einzige Zugang zu der mir angebotenen Wohnung ging nur durch die Wohnung eines anderen Mieters (der mir auch vorgestellt wurde und der sagte das sei okay für ihn). Ich meine nicht einen geteilten Flur oder sowas, sondern man war wirklich IN seiner Wohnung. Zum Wohnzimmer hin war ein offener Durchgang ohne Tür und es gingen mehrere andere, normale Türen davon ab, die nicht aussahen wie Wohnungstüren.
Ich weiß, dass mir rechtlich immer freier Zugang zu meiner eigenen Wohnung gestattet sein muss. Aber wie kann das denn sein wenn der Zugang durch eine andere Wohnung ist? Hat der andere Mieter nicht das Recht, fremden Leuten jederzeit den Zugang zu seiner Wohnung zu verweigern?
Einen wunderschönen an alle. Es geht darum, dass ich Unterhalt für mein Kind zahlen muss. Allerdings haben wir keinen Unterhaltstitel ausgemacht und meine Frage, daher muss ich, solang ich kein Unterhaltstitel habe überhaupt Unterhalt zahlen?
Ich habe ein Spiel erworben, aber es ist nicht so mein Gescmack und überlege es daher zu verschenken. Das Problem: Das Spiel wurde als simple .exe Datei erworben (Ist bei Itch.io standerd). Wenn ich diese .exe Datei z.B. auf einen USB Stick verschiebe und verschenke, ist dies erlaubt? Ich weiß nur, dass es da bei digitaler Software mehrere extra Gesetze für gibt, bin mir daher unsicher.
Danke für Hilfe :)
Ich habe vor zwei Monaten das Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass das Vollstrexkungsbescheid meinem alten Mieter zugestellt wurde. Er hatte die Nachzahlung nicht bezahlt. Habe dann zwei Wochen die Frist abgewartet und dann den Antrag auf Erlass gestellt. Seitdem (also seit 15.10) höre ich nichts mehr. Dauert das immer so lang oder habe ich etwas übersehen?
Hallo,
Ich hab selber auf dem Rad jemandem die vorfahrt genommen und in ihn rein gefahren. Polizei und Krankenwagen war da, er hatte eine leichte Verletzung an der Hand. Nun rief er mich an und sagte er würde für 100 Euro von einer Anzeige absehen, sollte ich darauf eingehen?
Danke
Endo Oktober habe ich angefangen, meine Vermietung (größere Immobilienverwaltung) zu kontaktieren (zuerst via E-Mail), um eine Untervermietungserlaubnis zu erbitten. Nach zwei Wochen und zwei weiteren E-Mails habe ich einen Brief aufgesetzt, mein berechtigtes Interesse erklärt, die zu untervermietende Räumlichkeit beschrieben, sowie den Untermieter vorgestellt. In diesem Schreiben habe ich eine Frist zum 04.12 gestellt. Bisher gab es noch keine Rückmeldung. Dass der Brief dort eingegangen ist, kann ich durch den Beleg des Einschreibens nachweisen.
In gängigen Rechtsportalen habe ich bereits gelesen, dass der nächste Schritt eine Mahnung ist, ggf. mit Hinweis auf eine mögliche Klage und Schadensersatzforderung für mögliche entgangene Mieteinnahmen. Dies sind allerdings Schritte, die ich ungerne einleiten möchte, da sie nicht nur zeit- und kostenintensiv sind, sondern auch die Atmosphäre des Mietverhältnisses stören können.
Wie kann ich weiter vorgehen? Ist es möglich, ein Schreiben aufzusetzen mit dem Hinweis auf eine Stille Zustimmung im Sinne von: "Falls Sie dieser Aufforderung/Bitte nicht bis zum xx.xx widersprechen, gehe ich davon aus, dass Sie keine Einwände haben"?
Ich bin sehr frustriert, dass so gar keine Meldung meiner Vermietung kommt. Auch telefonisch ist diese schwer zu erreichen. Laut Google-Rezensionen bin ich nicht die einzige, die ein Problem mit der "Zuverlässigkeit" vor Ort hat.
Ich freue mich über Tipps und Erfahrungswerte von euch.
Hallo liebe Gemeinde. Nach 6 Jahren Ehe erfolgte nun die Trennung. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 3 Jahre alt. Da meine Partnerin derzeit in psychischer Behandlung ist (Tagesklinik) und bereits diverse Diagnosen gestellt bekommen hat wie Episodische Depression, Essstörung, Angststörung… sehe ich es als das Beste an, dass mein Sohn bei mir bleibt. Ebenfalls möchte ich die gemeinsame Mietwohnung nicht verlassen. Ich hatte mit meinem Sohn von Anfang an ein sehr gutes Verhältnis. Wir waren sehr viel zusammen unterwegs während meine Partnerin zuhause bleib und sich ausruhen musste, Haushalt machte etc. Nun ist Sie ebenfalls nicht bereit aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen und wirft mir vor, ich wolle ihr das Kind wegnehmen, was allerdings keinesfalls zutrifft. Selbstverständlich würde ich nie den Kontakt unterbinden wollen, Sie ist eine liebevolle Mutter. Ich möchte einfach dass mein Sohn sorglos und in einem stabilen Umfeld leben kann.
Meine Frage ist, wie gehe ich nun am besten weiter vor? Gibt es hier überhaupt irgendeine Chance? Was sind jetzt sinnvolle Schritte? Ich bin mit der Situation gerade sehr überfordert und traurig.
Hallo! Ich hatte heute beim ausparken einen „Unfall“ und bin mit meinem Auto gegen das Kennzeichen eines anderen parkenden Autos gefahren. Es war kein heftiger Zusammemstoß, ich habe es eigentlich nur berührt, aber immerhin so, dass ich es bemerkt habe und natürlich ausgestiegen bin und nach geschaut habe. Ich habe dann die Polizei gerufen, weil ich ja auch nicht einfach weiterfahren konnte und die konnte vor Ort auch keinen Schaden feststellen. Ich musste auch kein Bußgeld bezahlen und die Polizisten haben nun eine „Vorsorgliche Unfallmeldung“ geschrieben, die ich auch einfach nur in meine Unterlagen heften soll, falls sich jemand melden sollte.
Meine Frage ist jetzt: Hat das schonmal jemand gehabt und kann mir sagen, was daraus geworden ist? Eine „vorsorgliche Unfallmeldung“ hört sich für mich anders an als eine normale Unfallmeldung. Was ist der Unterschied vor allem im Zusammenhang mit der Versicherung?
Habe natürlich jetzt Angst, dass meine Versicherung steigt und man mir vllt irgendeinen Schaden daraus dreht der vllt schon vorher war, da das Auto jetzt nicht mehr so frisch aussah 😅
Ich wurde vor kurzem aufmerksam auf eine private Anzeige auf ImmoScout, später auch auf Facebook.
Eine Mieterin suchte einen Nachmieter für eine zentral gelegene Wohnung in Stuttgart. Der Preis, die Lage und die Fotos der Wohnung haben mir sehr zugesagt. in Stuttgart - wie in vielen anderen Großstädten - sind die Mietpreise mittlerweile astronomisch, die Wohnsituation prekär.
So habe ich die Mieterin angeschrieben, auch wenn diese 7500€(!) für die Einrichtung der Wohnung verlangt (inkl. ein paar Elektrogeräte und Geschirr). Auf den Fotos sahen die Möbel vorzeigbar aus, auch wenn mir klar war, dass man hier überbezahlt. Ich dachte mir aufgrund der billigen Miete, haben sich die Kosten in zwei Jahren neutralisiert im Vergleich zu einer teureren Wohnung.
Bei der Wohnungsbesichtigung am vergangenen Sonntag wurde aber schnell ersichtlich, dass die Einrichtung stark veraltet, teilweise in einem schlechten Zustand ist und 7500€ absolut überzogen sind. Die Boxspringbetten wirkten super verranzt, Elektrogeräte von den billigsten Marken und sicher 10 Jahre alt. Eine Gegenstände wirkten so, als ob sie vom Sperrmüll waren. Ein Preis von 1000€-2000€ wäre ehrlicherweise realistischer. Auf meine schriftliche Frage hin, wie diese hohe Werteinschätzung von 7500€ zustande kam, erhielt ich keine Antwort. Rechnungen seien nicht vorhanden, sagte mir die Mieterin während der Besichtigung am Telefon. Auch eine Liste an Gegenständen könne sie nicht aufstellen.
Denn, achja, ich wurde von einem Freund in die Wohnung gelassen, die Mieterin ist nämlich bereits im Ausland und kommt auch nicht wieder. Sie brauche Geld für das Einrichten ihrer neuen Wohnung im Ausland.
Schlussfolgerung:
Die Wohnung gehört einer Stiftung, die ich daraufhin kontaktiert habe. Ich will einfach nicht, dass jmd aufkommt für diese Frechheit. Mir wäre es wichtig, dass der Nachmieter nicht die Mieterin bereichern muss.. Auf meine Anfrage hin, erfuhr ich, dass noch nicht mal eine Kündigung vorliegt und dass man nicht bereit sei, sich in diese Angelegenheit einzumischen.
Frage an euch, gibt es hier jmd mit Jura Background? Kann man hier die Stiftung "incentivieren", der Mieterin auf die Finger zu klopfen?
Die Eheleute haben eine Ehevereinbarung geschlossen und sich auf die Vermögenstrennung geeinigt.
Die Scheidungsvereinbarung enthält Angaben zum Vermögen und den Schulden der Eheleute.
Die Vorschusskostenrechnungfür das Gericht war bereits bezahlt worden und enthielt folgende Zeile:
Verfahren im Allgemeinen in Ehesachen einschl. aller Folgesachen (Nr. 1110 Anl. 1 FamGKG) - 10.000 €.
Die Zahl von 10.000 € ist nicht das Vermögen der Ehegatten. Es ist unklar, woher diese Zahl stammt
Berücksichtigt das Gericht bei der Berechnung der Gerichtskosten das Vermögen und die Schulden aus der Scheidungsvereinbarung?
Müssen die Eheleute ihr aktuelles Vermögen und ihre Schulden angeben, damit das Gericht die Kosten berechnen kann?
Hi everyone,
I’m started a new job 3 month ago, and my contract states that my salary is based on the BAP DGB Tarifvertrag, specifically under Entgeltgruppe X (for privacy purposes). Recently, I noticed that the Tarifvertrag rates were updated, effective October 1, 2024, as stated here with increased basic salaries. However, my salary hasn’t been adjusted yet.
I contacted my employer to ask about this, and their response was a bit unclear. They mentioned that my salary won’t change currently and referred to adjustments happening later (16 months into employment, according to them). They also referenced something called "BTZ level 6," which I couldn’t find in the Tarifvertrag they provided.
In my contract is stated that:
Vergütung
Die Vergütung des Arbeitsnehmers erfolgt auf der Grundlage der geltenden Tarifverträge (ERTV und ETV BAP). Der Arbeitnehmer wird entsprechend seiner Tätigkeit in die Entgeltgruppe X des § 3 ERTV BAP eingruppiert.
I haven't found any other condition on the Tarifvertrag document regarding this topic.
Now I’m unsure how to proceed. Shouldn’t the updated Tarifvertrag rates automatically apply to my salary from the effective date? If so, how can I ensure my employer implements this?
Has anyone else experienced a similar situation or have advice on how to handle this?
Thanks in advance for your help!
Ich bin seit zwei Jahren aus der Insolvenz und habe die Restschuldbefreiung bekommen
Allerdings finde ich das Bestätigungsschreiben nicht mehr. Dieses bräuchte ich aber, wo bekomme ich das her und wie schnell bekommt man es?